315d StGB: Was tun, wenn Ihnen ein Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen wird?
Ihnen wird von der Polizei ein „illegales Kraftfahrzeugrennen“ nach § 315d StGB vorgeworfen? Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie am besten vorgehen. Wir erklären Ihnen dies auch praktisch an tatsächlich vorkommenden Beispielsfällen.
Was bedeutet § 315d StGB?
315d StGB wurde im Jahr 2017 in das Strafgesetzbuch aufgenommen, um härter gegen illegale Kraftfahrzeugrennen vorzugehen. Der Paragraph stellt das Ausrichten, Durchführen und Teilnehmen mehrerer Personen an solchen Rennen unter Strafe. Ein Rennen ist, nach der Definition der Rechtsprechung, ein Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird („Rennen mit mehreren Teilnehmern“). Darüber hinaus wird – für viele überraschend – auch das Fahren einer einzelnen Person mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrigem Verhalten, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, bestraft („Alleinrennen“).
Der genaue Wortlaut des § 315d StGB
Der Paragraph 315d des Strafgesetzbuches lautet:
- Wer im Straßenverkehr
- ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
- als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
- sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat
- die Gefahr eines Todes eines anderen Menschen oder
- die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
Was tun, wenn Ihnen der Vorwurf des Autorennens gemacht wird?
Wenn Ihnen ein Autorennen, § 315 d StGB, vorgeworfen wird, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten:
- Ruhe bewahren: Behalten Sie die Kontrolle über die Situation. Dies gilt insbesondere, wenn Sie von der Polizei angehalten und mit dem Vorwurf des Autorennens konfrontiert werden. Aber auch, wenn Sie später Post mit dem Vorwurf von der Polizei erhalten („Äußerungsbogen“).
- Keine Aussagen machen: Machen Sie ohne Anwalt keine Angaben zur Sache, weder vor Ort noch später. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Ein Schweigen kann hingegen nicht gegen Sie verwendet werden.
- Tipp für die Praxis: Bleiben Sie freundlich und äußern Sie: „ich möchte keine Aussage machen“. Trifft der schriftliche Äußerungsbogen von der Polizei ein, schicken Sie diesen nicht zurück und suchen Sie sofort einen spezialisierten Anwalt auf. Lassen Sie sich nicht von im Äußerungsbogen gesetzten Antwortfristen unter Druck setzen. Sie müssen nicht antworten!
- Führerschein: Ihr Führerschein wird oft noch vor Ort bei der Kontrolle durch die Polizei sichergestellt.
- Tipp für die Praxis: Lassen Sie sich das Sicherstellungsprotokoll aushändigen. Leisten Sie körperlich keinen Widerstand gegen die Sicherstellung. Widersprechen Sie mündlich der Sicherstellung. Ansonsten kann dies später auch Ihr Anwalt für Sie erledigen. Haben Sie Ihren Führerschein nicht dabei, kann Ihnen dieser jedenfalls vor Ort nicht abgenommen werden. Allerdings kann Ihnen trotzdem das weitere Fahren auch ohne Sicherstellung des Führerscheins untersagt werden. Fahren Sie dann in keinem Fall mehr mit einem Fahrzeug. Fahren Sie trotzdem weiter, begehen Sie eine weitere Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG) und haben bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz.
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
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315d StGB Schritt 1: Anwalt kontaktieren
Schalten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ein. Je früher, desto besser. Ihr Anwalt kann Ihnen von Anfang an helfen Fehler zu vermeiden, die später kaum zu korrigieren sind.
315d StGB Schritt 2: Beweissicherung
Sichern Sie alle Beweise, die zu Ihrer Entlastung beitragen könnten. Dazu gehören die Daten von Zeugen (vollständiger Name, Adresse und Telefonnummer). Aber auch Fotos oder Videos oder eine Dashcam-Aufnahme von der Strecke können wichtig sein.
Tipp für die Praxis: Beachten Sie, dass die Polizei bei belastendem Material versuchen kann und darf dieses sicherzustellen. Dies kann dann später auch gegen Sie verwendet werden.
315d StGB Schritt 3: Dokumentation
Schreiben Sie alle Details zum Vorfall auf („Gedächtnisprotokoll“). Notieren Sie sich Uhrzeit, Ort, Strecke, Wetterbedingungen, gefahrene Geschwindigkeiten und Daten aller Beteiligten sofern erinnerlich. Übergeben Sie diese Daten Ihrem Anwalt. Diese Informationen werden Ihren spezialisierten Anwalt in die Lage versetzen, die rechtliche Situation einzuschätzen und abgestimmt auf den Akteninhalt eine für Sie passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
315d StGB und der Äußerungsbogen
Nachdem Sie von der Polizei angehalten wurden, erhalten Sie später per Post einen Äußerungsbogen. Dies ist ein Dokument, in dem Sie sich zu den Vorwürfen äußern können. Es ist wichtig, diesen Bogen nicht unüberlegt auszufüllen. Vorschnelle unüberlegte Angaben und Erklärungen können gravierende negative Folgen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens haben. Vermeintlich gute Erklärungen erweisen sich häufig später als fatal.
Zusammenfassung: Verhalten bei Eintreffen des Äußerungsbogens Autorennen
Äußerungsbogen 315d StGB Tipp 1: Keine vorschnellen Angaben zur Sache
Füllen Sie den Äußerungsbogen keinesfalls sofort aus. Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht durch vermeintliche Fristen und nicht bestehende angebliche Antwortpflichten unter Druck setzen. Sie müssen keinerlei Angaben zur Sache machen.
Äußerungsbogen 315d StGB Tipp 2: Anwalt konsultieren
Besprechen Sie den Inhalt des Äußerungsbogens und den Vorwurf, den Ihnen die Polizei im Äußerungsbogen macht mit Ihrem Anwalt und senden Sie diesen vorher nicht zurück.
Äußerungsbogen 315d StGB Tipp 3: Keine vorschnellen Angaben zur Person
Sie können Ihre persönlichen Daten und formalen Angaben eintragen; wir raten jedoch auch hiervon ab. Sie sollten bedenken, dass bei einem Nachweis der Tat später auch diese Angaben (insbesondere Auskünfte zu Beruf und Einkommen) berücksichtigt werden. Machen Sie deshalb keine Angaben zur Person, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.
Tipp für die Praxis: Lassen Sie den Äußerungsbogen gänzlich unbeantwortet bevor Sie nicht mit einem Anwalt, der sich mit Autorennen auskennt, besprochen haben.
315d StGB: Was der Anwalt für Sie tun kann
Ihr Anwalt wird Ihnen zunächst die rechtliche Ausgangssituation und Ihre Möglichkeiten erklären. Die Kommunikation mit den Behörden und der Polizei übernimmt dieser vollständig für Sie, so dass Sie hier nichts mehr machen müssen. Ihr Anwalt wird Akteneinsicht bei der Polizei/Staatsanwaltschaft nehmen und so konkret erfahren was Ihnen vorgeworfen wird. Dabei wird auch klar, über welche Beweismittel die Polizei verfügt und wo Schwächen in der Beweisführung bestehen. Die Polizei darf hier keinerlei Informationen, die Grundlage einer späteren Bestrafung werden sollen, zurückhalten.
Ihr Anwalt wird prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für den Nachweis eines illegalen Kraftfahrzeugrennens vorliegen und inwiefern eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, vertritt der Anwalt Sie auch dort.
315d StGB Illegales Kraftfahrzeugrennen: Beispiel-Fälle
Hinweis: Die Beschreibung der Beispielfälle wird verkürzt wiedergegeben und sich auf einige wesentliche Punkte, der an sich komplexeren Fälle aus Vereinfachungsgründen beschränkt.
315d StGB Illegales Kraftfahrzeugrennen Fall 1: Der spontane Entschluss
Max und Tom stehen mit hochmotorisierten Fahrzeugen an der Ampel. Beide Fahrzeuge sehen auf den ersten Blick sportlich aus und sind laut. Sie verfügen aber über eine Serienzulassung und sind vom Werk so zugelassen. Man schaut sich an und beide geben Gas und fahren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit bis zur nächsten Ampel durch die Innenstadt. Was Max und Tom nicht bemerken: Die Polizei beobachtet Sie und stoppt diese sofort und macht zu deren Überraschung den Vorwurf eines illegalen Autorennens. Beide müssen sofort ihre Führerscheine abgeben. Max entscheidet sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser klärt Ihn auf, dass auch ein sogenanntes „wildes Rennen“ strafbar ist. Es ist also nicht erforderlich, dass sich beide ausdrücklich vorher zu einem Rennen verabredet haben. Auch die „schlüssige“ Verabredung an der Ampel einen Geschwindigkeitswettbewerb durchzuführen reicht also. Zudem erfährt er, dass die Rechtsprechung zunehmend auch kurze Rennen von Ampel zu Ampel ahndet. Hier aber Ansätze für eine Verteidigung bestehen, da die Strecke trotzdem als zu kurz angesehen werden könnte. Auch wird Max nun klar, dass eine überhöhte Geschwindigkeit lediglich ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) sein kann und nicht notwendiger Weise ein Autorennen sein muss. Hier ergibt sich offenbar ein Grenzbereich zum Autorennen, den der Anwalt in der weiteren Verteidigung darstellen will.
Durch die Verteidigung des spezialisierten Anwalts, der unter Anderem anführt, die Fahrzeuge hätten eine Serienzulassung, der Geschwindigkeitsverstoß würde allenfalls für ein Bußgeld reichen und die Fahrstrecke sei für ein Autorennen grenzwertig kurz, wird das Verfahren eingestellt. Max erhält seinen Führerschein wieder.
315d StGB Illegales Kraftfahrzeugrennen Fall 2: Zeugen beobachten angeblich ein Autorennen
Paul wird beim Überholen mehrerer Fahrzeuge auf einer Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit von Zeugen in anderen Fahrzeugen in einer Kolonne beobachtet. Zuvor war er einem anderen Verkehrsteilnehmer wegen dichten Auffahrens aufgefallen. Die Zeugen alarmieren die Polizei. Als Paul wenig später zu Hause ankommt erscheinen die Polizeibeamten und konfrontieren ihn mit dem Vorwurf des Alleinrennens. Er sei mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen („Alleinrennen“).
Paul äußert sich vor Ort nicht und sucht rechtlichen Rat. Der Verteidiger macht sich durch die Schilderung des Mandanten und die Auswertung der Ermittlungsakte und der schriftlichen Zeugenaussagen ein Bild von der Beweislage, um das weitere Vorgehen abzuwägen. Es stellt sich bei Einsichtnahme in die Ermittlungsakte heraus, dass die Geschwindigkeit von Paul durch die Zeugen unterschiedlich eingeschätzt werden. Auch war die Sicht der Zeugen auf das Fahrzeug von Paul zum Teil verdeckt und er konnte nicht durchgängig beobachtet werden. Die Zeugenaussagen widersprechen sich teilweise.
In einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft beantragt der Anwalt die Einstellung des Verfahrens und zeigt im Einzelnen die Schwächen der Aussagen der Zeugen auf und bezieht sich auch auf die eingeschränkte Sicht der Zeugen. Das Ermittlungsverfahren wird mangels Tatnachweis eingestellt.
315d StGB Illegales Kraftfahrzeugrennen Fall 3: Wheelie und Posen als Rennen
Klaus, der schon bei einigen Treffs der örtlichen stadtbekannten Rennszene dabei war, fährt mit seinem Motorrad durch sein Stadtviertel. Als er seine Freunde am Straßenrand erkennt, zieht er sein Vorderrad in die Höhe und fährt auf dem Hinterrad an diesen vorbei (Wheelie), um diese zu beeindrucken.
Die Aktion wird auch von einem älteren Ehepaar auf dem Gehsteig beobachtet und sofort der Rennszene zugeordnet und die Polizei informiert, die Klaus innerhalb kürzester Zeit stellt und diesem ein „Alleinrennen“ vorwirft.
Klaus erscheint beim spezialisierten Verteidiger und lässt sich beraten, was auf ihn zukommt. Der Anwalt erläutert die möglichen Folgen falls ein Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen wird: Geldstrafe unterhalb einer Vorstrafe (soweit keine strafrechtlichen Vorbelastungen bestehen), Entzug der Fahrerlaubnis (9-12 Monate), drohende MPU im Anschluss.
Allerdings hat Klaus gute Chancen auf eine Einstellung, da sich bei der späteren Auswertung der Beweismittel (insbesondere Zeugenaussagen des Ehepaars) herausstellt, das tatsächlich allenfalls eine kurze Fahrt auf einem Rad (Wheelie) nachgewiesen werden kann. Die Rechtsprechung sieht aber eine sogenannte Poserfahrt in der Regel nicht als illegales Autorennen an, da hier nicht das Beschleunigungspotential des Fahrzeugs ausgenutzt wird, sondern Fahrgeschick und Beherrschbarkeit des Fahrzeugs im Vordergrund stehen.
Allerdings befindet sich oft ein Grenzbereich zum illegalen Autorennen, wenn im Anschluss nach dem Poserverhalten („Wheelie, Driften, Donuts, Burnouts“) erheblich (maximal) hoch beschleunigt wird. Da dies hier aber nicht der Fall ist, kann vom Verteidiger durch eine entsprechende Stellungnahme die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
315d StGB Illegales Kraftfahrzeugrennen Fall 4: Das Rennen auf der Autobahn mit Videoaufnahme
Max ist Autoliebhaber und Vielfahrer. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen sind dabei leider in Flensburg schon mit Punkten notiert. Nun hat er sich seinen Traum erfüllt: Ein Mercedes AMG mit fast 350 PS steht vor der Tür, kreditfinanziert für über 60.000 €. Auf der anschließenden Einweihungsfahrt auf dem Kölner Autobahnring mit einem anderen Kollegen: mit dessen Porsche werden mehrere Schilderbrücken ignoriert, die ein Tempolimit von 80 km/h anzeigen. Max erinnert sich im Nachhinein nur deutlich zu schnell gewesen zu sein. Nach mehreren Kilometern erkennt Max zu seinem Entsetzen ein Zivilfahrzeug hinter sich mit einer Anzeige: „Polizei! Bitte folgen“. Sein vor ihm fahrender Kollege im Porsche gibt Gas und kann sich zwischen mehreren anderen Fahrzeugen unbemerkt entfernen.
Die Beamten werfen ihm ein Autorennen vor. Man habe eine Videoaufnahme. Noch vor Ort wird der Führerschein sichergestellt. Auch das Fahrzeug wird sichergestellt und durch einen Abschlepper weggebracht.
Der von Max aufgesuchte Fachanwalt stellt nach Akteneinsicht fest, dass die Polizei im Einsatzfahrzeug mit einem Videomessgerät (ProVida) ausgestattet war und dort über mehrere Kilometer bei zugelassenen Tempo 80 km/h zum Teil eine doppelte Geschwindigkeitsüberschreitung mit 160 km/h eindeutig zu sehen ist. Zudem wurden andere Verkehrsteilnehmer rechts und über den Standstreifen überholt. Max wird vom Verteidiger aufgeklärt, dass das Gericht hier ein Autorennen nachweisen kann. Der Führerschein wird in der Regel für mindestens 9 Monate entzogen sein und tatsächlich kann das Fahrzeug eingezogen werden (§§315 f, 74 a StGB). Dies ist sogar möglich, obwohl das Fahrzeug kreditfinanziert ist. Zu seinem Entsetzen stellt Max fest, dass er noch nicht einmal den Erlös aus der Versteigerung des Fahrzeugs erhalten würde. Er würde einen enormen existenzbedrohenden finanziellen Schaden erleiden.
Insofern wird mit dem Anwalt abgestimmt, dass die Verhinderung der dauerhaften Sicherstellung und Verwertung des Fahrzeugs im Vordergrund steht. Auch soll die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs in Grenzen gehalten werden und eine Vorstrafe vermieden werden.
Max lässt sich in einer Stellungnahme geständig ein und räumt sein Fehlverhalten ein. Er verweist auch auf seine Unerfahrenheit mit dem neuen hochmotorisierten Fahrzeug. Zudem nimmt er sofort eine verkehrspsychologische Beratung auf, auch um sich auf die drohende medizinisch-psychologische Untersuchung vorzubereiten. Letztlich kann das Gericht in der späteren Verhandlung dazu bewegt werden, das Fahrzeug freizugeben und eine existenzbedrohende ersatzlose Verwertung des Fahrzeugs vermieden werden. Da Max auch Bescheinigungen über eine nachhaltige verkehrspsychologische Beratung vorlegen kann und damit, in Verbindung mit dem Geständnis, seine Auseinandersetzung mit der Tat deutlich macht, kann der Entzug der Fahrerlaubnis mit 9 Monaten im Rahmen gehalten werden und eine Strafe deutlich unterhalb der Vorstrafe (Grenze hierfür mehr als 90 Tagessätze) vermieden werden.
315d StGB Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen
§ 315d StGB trat im Jahr 2017 in Kraft und brachte wesentliche Verschärfungen für illegale Kraftfahrzeugrennen mit sich. Vor der Reform waren illegale Kraftfahrzeugrennen nur schwer strafrechtlich zu fassen und wurden meist als bloße Ordnungswidrigkeit geahndet. Seit der Änderung umfasst der Tatbestand die Veranstaltung und die Teilnahme an Rennen mit mindestens zwei Teilnehmern und auch die Durchführung von Einzelrennen. Die Rechtsprechung ist hier in ständiger Entwicklung und teilweise in den Grenzbereichen der Erfassung von Rennen unklar. Dies eröffnet der Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt erhebliche Chancen.
Wichtige Inhalte der Reform zu 315d StGB umfassen:
- Erweiterter Tatbestand: Neben der Teilnahme und Veranstaltung von illegalen Rennen wird nun auch die Alleinfahrt mit nicht angepasster Geschwindigkeit zur Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit erfasst.
- Höhere Strafen: Die Strafandrohung wurde deutlich erhöht. Teilnehmern illegaler Kraftfahrzeugrennen drohen nun bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Verursacht ein Rennen schwere Folgen, können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.
- Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis ist beim Nachweis eines illegalen Autorennens möglich. Das Gesetz erlaubt eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis 5 Jahren, § 69 StGB.
- Im Anschluss an die Sperre droht die Verhängung einer medizinisch-psychologischen Beratung (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde.
- Beschlagnahme von Fahrzeugen: Fahrzeuge, die bei illegalen Rennen verwendet werden, können beschlagnahmt und eingezogen werden. Unter Umständen ist in extremen Fällen eine ersatzlose Versteigerung des Fahrzeugs möglich.
- Spezialisierte Polizeieinheiten und spezielle Beweissicherung: Im Stadtverkehr in Großstädten sind vermehrt auf Autorennen spezialisierte Polizeieinheiten („SOKO-Rennen“) unterwegs und überwachen den Verkehr. Digitale Beweismittel wie Dashcam-Aufnahmen und Videoüberwachung kommen vermehrt zum Einsatz. Bei moderneren Fahrzeugen mit denen ein Rennen gefahren worden sein soll, werden über die Fahrzeugelektronik versucht durch IT-Spezialisten digitale Spuren des Geschwindigkeitsverstoßes zu sichern. Auch werden vermehrt die sozialen Medien des Beschuldigten wegen weiterer vermeintlicher Verstöße ausgeforscht.
Noch mehr über die aktuellsten Entwicklungen und weitere Beispiele zu 315d StGB hier.
315d StGB Kraftfahrzeugrennen: Kommt es immer direkt zum Gerichtsverfahren?
Ein Verstoß gegen § 315d StGB kann zu einem Gerichtsverfahren führen, muss aber nicht zwingend. Es gibt verschiedene Alternativen und Möglichkeiten, die Ihr Anwalt prüfen und gegebenenfalls nutzen kann. Hier sind einige mögliche Alternativszenarien:
Konsequenz 315d StGB: 1. Strafbefehl
In geeigneten Fällen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen. Dies ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt wird, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Der Beschuldigte kann den Strafbefehl akzeptieren oder dagegen Einspruch einlegen.
Konsequenz 315d StGB: 2. Einstellung des Verfahrens
Unter bestimmten Umständen kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dies ist möglich, wenn die Schuld als gering einzustufen ist oder wenn andere Umstände eine Einstellung rechtfertigen. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.
Konsequenz 315d StGB: 3. Freispruch
In bestimmten Fällen kann eine Gerichtsverhandlung zu einem besseren Ergebnis führen als eine außergerichtliche Erledigung mit verbleibenden Sanktionen. Bei mangelhafter Beweislage oder Verfahrensfehlern kann Ihr Verteidiger in einer Verhandlung einen Freispruch erwirken und Sie werden vom Vorwurf vollständig „entlastet“.
Fazit Kraftfahrzeugrennen nach 315d StGB
Der Vorwurf des § 315d StGB ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Mit einem guten Verteidiger an Ihrer Seite können Sie Ihre Chancen, zumindest auf eine mildere Strafe, deutlich erhöhen. In geeigneten Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens möglich sein.
Machen Sie keine vorschnellen Aussagen. Es ist ratsam, sofort rechtlichen Rat einzuholen!
Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder verkehrsrechtlichen Rat benötigen, können Sie uns unter 0221 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.
Gute Fahrt!
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
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