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Von Thomas Erven

Fahrerflucht Strafe und rechtliche Konsequenzen im Überblick

In einem flüchtigen Moment kann sich das Leben unerwartet wenden – eine Sekunde der Unachtsamkeit, ein kurzer Blick weg von der Straße und schon ist es passiert: ein Autounfall. Doch was folgt, ist eine Entscheidung, die weitreichendere Folgen haben kann als der Unfall selbst. In Unkenntnis das ein Unfall passiert ist oder in Unwissenheit über Wartefristen oder Pflichten nach einem Unfall oder in Eile oder anderer Überforderung mit der Situation wird weggefahren. Die Polizei wirft einem eine Fahrerflucht vor.

Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, ist eine Straftat, die in Deutschland mit harten Strafen geahndet werden kann. In diesem Artikel beleuchten wir, was genau unter Fahrerflucht mit dem Auto verstanden wird und welche rechtlichen Folgen auf die Beteiligten zukommen können.

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Inhalt dieser Seite:

Wann liegt Fahrerflucht vor? 
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Wie lange kann eine Fahrerflucht gemeldet werden?
Parkschaden: Reicht es einen Zettel zu hinterlassen? 
Fahrerflucht vermeiden: So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall?
Das zählt nicht als Fahrerflucht
Was ist unbemerkte Fahrerflucht?
Wann ist Fahrerflucht verjährt?
Fahrerflucht in der Probezeit
Fazit: Die Bedeutung des richtigen Verhaltens nach einem Unfall

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Fahrerflucht liegt vor, wenn sich eine Person nach einem Verkehrsunfall, an dem sie beteiligt war, vom Unfallort entfernt, ohne ihre Identität, die Art ihrer Beteiligung und die Umstände des Unfalls für die weitere Schadensregulierung offenzulegen, § 142 StGB.

Dies gilt sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Rechtlich ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis die notwendigen Daten ausgetauscht sind oder, falls dies nicht sofort möglich ist, angemessene Maßnahmen zu treffen, um diese Informationen nachträglich bereitzustellen, beispielsweise durch eine Meldung bei der Polizei. Ein Verstoß gegen diese Pflichten wird als Fahrerflucht angesehen und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen sowie einem Führerscheinentzug geahndet werden. Die Schwere der Strafe hängt unter anderem vom entstandenen Schaden und der Schwere der Verletzung von Personen ab.

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Bei Fahrerflucht, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, sieht das deutsche Strafrecht empfindliche Strafen vor. Die Schwere der Strafe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem entstandenen Schaden, ob Personen und wie schwer verletzt  wurden und, ob der entstandene Schaden letztlich ausgeglichen wurde. Letztlich geht es darum nach einem Unfall das Recht der Geschädigten auf Schadensersatz zu sichern. Hier ein Überblick über die möglichen Strafen bei Fahrerflucht:

Strafe 1 Fahrerflucht – Geldstrafe:

In vielen Fällen wird Fahrerflucht mit einer Geldstrafe geahndet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und der Schwere der Tat. Aber auch nach anderen Faktoren, wie zum Beispiel, ob der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit aufgefallen ist (insbesondere wegen Strafe bei Fahrflucht).

Strafe 2 Fahrerflucht – Freiheitsstrafe:

Bei schweren Vergehen, insbesondere wenn durch die Fahrerflucht Personen verletzt wurden oder hoher Sachschaden entstanden ist, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Strafe 3 Fahrerflucht – Führerscheinentzug:

Unabhängig von Geld- oder Freiheitsstrafen kann es zum Fahrverbot oder temporären oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Die Dauer des Entzugs hängt von der Schwere des Delikts und der bisherigen Fahrerlaubnishistorie des Täters ab.

Strafe 4 Fahrerflucht – Punkte in Flensburg: 

Fahrerflucht führt in der Regel auch zur Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg, was bei einer Ansammlung von Punkten weitere Maßnahmen wie eine Ermahnung, eine Verwarnung oder den Entzug der Fahrerlaubnis bei Erreichen der „8-Punktegrenze“ nach sich ziehen kann.

Schadensersatz- und Regressforderungen: Über die strafrechtlichen Konsequenzen hinaus kann der Täter zivilrechtlich zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet werden. Zudem können Versicherungen Regressforderungen stellen, um die von ihnen geleisteten Zahlungen teilweise vom Unfallverursacher zurückzufordern.

Die konkrete Ausgestaltung der Strafe ist stets einzelfallabhängig und wird von den Gerichten unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles festgelegt. Wichtig zu wissen ist, dass die Rückkehr zum Unfallort oder die nachträgliche Meldung des Unfalls bei der Polizei die Strafe mildern können und in bestimmten Fällen zur Straffreiheit führen können, sofern die erforderlichen Feststellungen noch freiwillig ermöglicht werden.

Wie lange kann eine Fahrerflucht gemeldet werden? 

Die Meldung eines Unfalls zur Vermeidung des Vorwurfs der Fahrerflucht unterliegt bestimmten zeitlichen Beschränkungen, die für die Unfallbeteiligten relevant sind. Je schneller eine Fahrerflucht der Polizei von Zeugen gemeldet wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten der Ermittlungen der Polizei. Hier einige wichtige Aspekte zur Meldefrist:

  • Unfallbeteiligte: Für den Verursacher eines Unfalls besteht die Pflicht, unverzüglich am Unfallort die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Sollte dies nicht direkt möglich sein, muss der Unfallverursacher die Polizei so schnell wie möglich informieren. Der Gesetzgeber erlaubt hier bei Parkunfällen in der Regel eine Nachfrist von maximal 24 Stunden, um sich bei der Polizei zu melden, vorausgesetzt, dass keine Personen verletzt wurden und nur nicht bedeutender Sachschaden entstanden ist. Dann besteht die Möglichkeit in den Genuss einer Strafmilderung oder Straffreiheit zu kommen. Bei Personenschäden besteht eine sofortige Meldepflicht.
  • Zeugen: Für Zeugen gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist zur Meldung einer Fahrerflucht. Aus der Sicht des Geschädigten ist es am besten, wenn Zeugen so schnell wie möglich der Polizei den Unfall und ihre Beobachtungen melden. Die Aufklärungsrate der Polizei steigt, je schneller Zeugen die Fahrerflucht der Polizei melden.
  • Verjährung: Die strafrechtliche Verfolgung einer Fahrerflucht unterliegt der Verjährung. In Deutschland tritt in der Regel nach fünf Jahren die Verjährung ein und man kann dann nicht mehr wegen der Tat bestraft werden. Bei schwereren Fällen, insbesondere wenn Personen schwer verletzt wurden oder getötet wurden, können längere Verjährungsfristen gelten.

Für die Polizei sind bei ihren Ermittlungen Fahrzeugbeschreibungen, Kennzeichen, der Unfallort und -Zeitpunkt durch Zeugenaussagen wichtige Ermittlungsansätze. Oft sind diese Aussagen aber ungenau, da aus größerer Entfernung beobachtet wurde, Details falsch eingeschätzt wurden oder interpretiert wurden. Hier ergeben sich diverse Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen Fachanwalt. 

Parkschaden: Reicht es einen Zettel zu hinterlassen? 

Bei einem Parkschaden, also wenn ein parkendes Auto beschädigt wurde, reicht es nicht aus, einen Zettel mit den Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Dies kann zwar durch den Verteidiger als Bereitschaft zur Klärung des Schadens dargestellt werden, rechtlich erfüllt dies jedoch aus Sicht der Polizei nicht die notwendigen Anforderungen an die Pflichten nach einem Unfall. Denn man ist verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, um dem Halter des beschädigten Autos letztlich die Möglichkeit zu geben bei einem Zusammentreffen mit dem Schädiger dessen Daten zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Unfall bei der Polizei gemeldet werden, um einer möglichen Beschuldigung einer Fahrerflucht zu entgehen. Im Strafmaß wirkt sich das Hinterlassen des Zettels soweit damit der Verursacher letztlich ausfindig gemacht werden konnte jedoch oft im Gegensatz zur Fahrerflucht ohne jeden Hinweis auf den Schädiger positiv aus.

Fahrerflucht vermeiden: So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall

Ein Verkehrsunfall ist eine stressige Situation, in der es oft schwerfällt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Selbst rechtlich gebildete Betroffene machen hier schnell Fehler, da juristisch viele Fallstricke lauern. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie sich nach einem Unfall am Besten verhalten:

1. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Unfallstelle sichern

Schalten Sie umgehend die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in angemessener Entfernung auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dies hilft, Folgeunfälle zu vermeiden.

2. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Überprüfen, ob es Verletzte gibt

Leisten Sie Erste Hilfe, sofern Sie dazu in der Lage sind, und rufen Sie bei Bedarf sofort den Rettungsdienst unter der 112 an. Auch bei geringfügigen Verletzungen sollte ein Arzt konsultiert werden, da nicht sofort erkennbare Verletzungen vorliegen könnten.

3. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Polizei rufen

Bei Personenschäden, erheblichem Sachschaden oder wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, sollten Sie in jedem Fall die Polizei verständigen. Doch auch bei kleinerer Parkunfällen raten wir zur Vermeidung von Ärger mit der Polizei den Vorfall sofort zu melden.

4. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Unfall dokumentieren

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen, sichtbaren Schäden und Verkehrsschildern. Notieren Sie sich die Namen und Adressen von Zeugen. Diese Informationen sind für die Schadensregulierung und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen wichtig.

5. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Kontaktdaten austauschen

Tauschen Sie mit den anderen Unfallbeteiligten Namen, Adressen, Telefonnummern sowie Informationen zu den Fahrzeugen und Versicherungen aus. Vermeiden Sie es jedoch, Schuldgeständnisse abzulegen, da diese Ihre Position in späteren Verhandlungen schwächen könnten.

6. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Unfallbericht anfertigen

Ein detaillierter Unfallbericht kann bei der Klärung der Schuldfrage helfen. Notieren Sie sich den Hergang des Unfalls aus Ihrer Sicht. Viele Versicherungen bieten hierfür Vordrucke an.

7. Verhalten zur Vermeidung der Strafe bei Fahrerflucht: Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Kfz-Versicherung, auch wenn Sie glauben, nicht schuld am Unfall zu sein. Ihre Versicherung kann Sie über die nächsten Schritte informieren und bei der Schadensregulierung unterstützen.

So wird der Unfall effizient abgewickelt und vor allem vermeiden Sie den schon im Vorfeld den Vorwurf der Fahrerflucht und Sie müssen sich keine Gedanken über eine Strafe bei Unfallflucht machen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und systematisch vorzugehen, um Ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig Ihre Pflichten zu erfüllen und Ermittlungen der Polizei wegen Fahrerflucht gar nicht erst zu ermöglichen.

Das zählt nicht als Fahrerflucht

Einige Situationen, die rechtlich nicht als Fahrerflucht gelten, umfassen:

  • Unwissenheit über den Unfall: Keine Fahrerflucht, wenn der Fahrer glaubhaft nicht bemerkt hat, dass ein Unfall passiert ist (juristisch: "kein Vorsatz").
  • Rückkehr zum Unfallort: Wenn der Verursacher sich nicht weit vom Unfallort entfernt und letztlich die Erfassung seiner persönlichen Daten nicht gefährdet (juristisch: "kein Verlassen des Unfallorts").
  • Meldung bei der Polizei innerhalb angemessener Frist: Keine Fahrerflucht, wenn der Unfall zeitnah vom Schädiger bei der Polizei gemeldet wird (juristisch: "Nachholpflicht nach Wartepflicht nachgekommen").
  • Notfälle: Verlassen des Unfallorts aus einem triftigen Notfall heraus wird in der Regel nicht als Fahrerflucht betrachtet (juristisch: "Rechtsfertigungsgrund")

In diesen Fällen liegt meist keine strafbare Fahrerflucht vor, vorausgesetzt, der Betroffene kann seine Handlungen entsprechend begründen und die Ermittlungsbehörde schenkt diesem Glauben. Hier kann Ihnen ein Verteidiger entscheidend helfen.

Was ist unbemerkte Fahrerflucht? 

"Unbemerkte" Fahrerflucht beschreibt Fälle, in denen ein Fahrer einen Unfall verursacht, ohne diesen zu bemerken, und den Ort verlässt. Rechtlich ist entscheidend, ob der Fahrer den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben konnte. Beweist der Fahrer glaubhaft seine Unwissenheit, kann dies zur Straffreiheit führen. Dennoch wird der Behauptung den Unfall nicht bemerkt zu haben von der Polizei oft nicht geglaubt.

Wann ist Fahrerflucht verjährt?

Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Tat begangen wurde, also dem Tag der Fahrerflucht. In Deutschland richtet sich die Verjährungsfrist für Fahrerflucht nach dem Strafmaß für das Delikt. Bei einer Fahrerflucht kann eine Strafe von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Verjährungsfrist beträgt deshalb nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen werden wie erste Vernehmungen, Erhebung der Anklage oder Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens. Durch die Unterbrechung der Verjährung wird die Verjährungsfrist verlängert und endet jedoch spätestens nach zehn Jahren.

Fahrerflucht in der Probezeit 

Fahrerflucht während der Probezeit kann weitere gravierende Folgen haben. 

Neben den allgemeinen strafrechtlichen Konsequenzen einer Fahrerflucht, wie Geld- oder Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug, führt ein solches Delikt in der Probezeit zu zusätzlichen Maßnahmen. Dazu können die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars gehören. Unter Umständen kann es sogar zum Verlust der Fahrerlaubnis kommen. Dies nicht allein wegen der Strafe wegen Fahrerflucht, sondern wegen der besonderen Anforderung in der Probezeit.

Fazit: Fahrerflucht Strafe

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fahrerflucht gravierende Folgen hat, die von Geld- und Freiheitsstrafen über den Führerscheinentzug bis hin zu langfristigen Konsequenzen in der Probezeit reichen können. Das Verhalten nach einem Unfall – sei es das Warten am Unfallort, das Hinterlassen der eigenen Daten für die Unfallbeteiligten oder die umgehende Meldung bei der Polizei – ist entscheidend. Die Anforderungen sind allerdings kompliziert. Schnell gerät man in den Verdacht einer Fahrerflucht, weil einem ein angebliches Fehlverhalten vorgeworfen wird oder Zeugen ungenaue oder falsche Angaben machen. 

In der aktuellen politischen Diskussion gibt es deshalb aktuell wieder Überlegungen die Strafbarkeit der Fahrerflucht zu entschärfen oder eine vereinfachte Nachmeldung von Unfällen über ein Onlineregister zu ermöglichen.

Wenn Ihnen der Vorwurf der Fahrerflucht gemacht wird, ist es ratsam, sich bei der Polizei vor Ort keinesfalls sofort zur Sache zu äußern. Äußern Sie sich auch nicht, wenn Sie Post von der Polizei erhalten ("Äußerungsbogen"). Sie haben ein Schweigerecht! Dies kann Ihnen auch nicht nachteilig ausgelegt werden. Suchen Sie einen versierten Anwalt auf. Ein Anwalt wird Ihnen eine wirksame Verteidigungsstrategie aufzeigen.

Durch geeignete Maßnahmen kann Ihr Verteidiger oft das Strafmaß und die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis positiv beeinflussen, ein Gerichtsverfahren vermeiden oder sogar einen Freispruch (keine Strafe bei Fahrerflucht) bewirken.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder verkehrsrechtlichen Rat benötigen, können Sie uns unter 0221 / 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


Bildquellennachweise:
iStock: 1371062685 / 1266983170 / 1498405303

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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