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Von Thomas Erven

Versicherung und Autounfall - Tipps vom Anwalt

Versicherung und Autounfall
Versicherung und Autounfall

Die Begriffe Versicherung und Autounfall sind bei der Schadensregulierung untrennbar miteinander verbunden:  Schadensmanagement“ oder warum man nach einem Unfall als Geschädigter der Freundlichkeit der „netten“ KFZ-Versicherungen nicht trauen sollte und dann auch mehr Geld erhält: Nehmen wir an, Sie hatten mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall. Sie haben den Unfall auch nicht verschuldet. Sie waren gut beraten und haben die Polizei herbeigerufen, die die Schuld ebenfalls beim Unfallgegner sieht.

Versicherung und Autounfall: Seien Sie auf der Hut!

Die "nette" gegnerische Versicherung meldet sich schon am Tag nach dem Unfall und sagt zu, den Unfall „im Rahmen ihrer Eintrittspflicht“ regulieren zu wollen. Ihnen wird eine Werkstatt genannt bei der Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen dürfen. Das Fahrzeug wird sogar von zuhause abgeholt, repariert und wiedergebracht. Und nicht nur das: Ihnen wird auch noch für die Zeit der Reparatur ein Mietwagen gestellt, den Sie natürlich gerne in Anspruch nehmen.

Das erfreut Sie ungemein und Sie glauben doch noch an das Gute im Menschen. Tatsächlich steht ihr Fahrzeug auch bald wieder repariert vor der Tür.

Versicherung und Autounfall: noch ist alles gut!

Aber nicht mehr lange: Der Unfallgegner hat inzwischen ebenfalls seine Versicherung informiert und eine ganz andere Version parat: Sie hätten den Unfall verursacht. Da Sie aber rechtlich für vollen Schadensersatz beweisen müssen, dass der Unfall für Sie unvermeidbar war und dies ohne Zeugen schwer ist, hat die Freundlichkeit der gegnerischen KFZ-Versicherung ein abruptes Ende. Nachdem die Versicherung schon reichlich Geld gespart hat, indem Sie ihr Fahrzeug in der von ihr benannten Werkstatt, mit der die Versicherung Sonderkonditionen vereinbart hat, haben reparieren lassen. Sie weder einen eigenen Sachverständigen zur Begutachtung der Schadenshöhe beauftragt haben und auch keinen Anwalt mandatiert haben, dessen Kosten in der Regel auch von der gegnerische Versicherung zu tragen sind, erklärt die Versicherung nun, dass Sie den Unfall mitverschuldet hätten und deshalb die Werkstatt und auch die Mietwagenkosten nur zum Teil „im Rahmen der Eintrittspflicht“ gezahlt werden könnten.

Jetzt erkennen Sie plötzlich was die Versicherung unter „Schadensmanagement“ versteht und Sie fragen sich, ob die Versicherung tatsächlich nur "nett" war, als sie zusagte „im Rahmen ihrer Eintrittspflicht“ zu regulieren und alles für Sie in die Hand nahm.

Die Werkstatt fordert Sie nun unbarmherzig auf, endlich die Rechnung zu zahlen und auch die Mietwagenfirma will ihr Geld dringend.

Hätten Sie selbst die Reparatur bei der Werkstatt ihres Vertrauens in Auftrag gegeben, hätten Sie ggf. über die Art und Höhe der Reparatur und den Zahlungszeitpunkt verhandeln können. Womöglich hätten Sie das Fahrzeug gar nicht reparieren lassen und die Reparaturkosten in die eigene Tasche gesteckt. Einen Mietwagen hätten Sie nicht genommen und ggf. noch Nutzungsausfall für die Reparaturdauer verlangt und eine Wertminderung ebenfalls erhalten.

Nunmehr gehen Sie genervt zu einem Anwalt, der Sie nach einem Sachverständigengutachten fragt. Dies können Sie leider nicht vorlegen, da die „nette“ Versicherung dies vereitelt hat und der Schaden längst behoben ist. Ob der Schaden korrekt behoben wurde, lässt sich nun auch kaum mehr feststellen und eine Wertminderung wird ebenfalls nicht gezahlt, da Sie vom Sachverständigen nicht festgestellt wurde. Nutzungsausfall gibt es auch nicht, denn Sie hatten ja einen Mietwagen.

Versicherung und Autounfall im Fazit: KFZ-Versicherungen sind nicht uneigennützig „nett“und Schadensmanagement ist ein lohnenswertes Geschäft für Versicherungen um viel Geld beim Geschädigten zu sparen.

Lassen Sie sich nach einem Unfall durch einen versierten Verkehrsanwalt beraten. Die Erstberatung ist oft kostenlos und muss in der Regel auch durch die gegnerische Versicherung getragen werden! Die Begriffe Versicherung und Autounfall haben dann auch einen guten Klang für Sie.

Es sei denn, Sie glauben immer noch uneingeschränkt an die Freundlichkeit der KFZ-Versicherungen und betrachten „Schadensmanagement“ als reine Serviceleistung.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln Braunsfeld

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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