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Von Thomas Erven

Anhörungsbogen ausfüllen

Wer einen Anhörungsbogen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhält, wird darin aufgefordert innerhalb einer Woche zu antworten. Doch ist man dazu überhaupt verpflichtet? Welche Dinge sind beim Ausfüllen zu beachten? Was passiert bei falschen Angaben? In diesem Beitrag erfahren Sie, alles Notwendige was zu tun ist und wann es sinnvoll ist, rechtlichen Rat einzuholen.

Inhalt dieser Seite:

Was ist der Anhörungsbogen und welche Funktion hat er?
Worauf muss man beim Ausfüllen des Anhörungsbogens achten?
Wie reagiert man nach Erhalt des Anhörungsbogens? Welche Möglichkeiten gibt es?
Wann kommt der Anhörungsbogen?
Pflichtangaben im Anhörungsbogen 
Anhörungsbogen kostenlos prüfen lassen
Was passiert, wenn man den Anhörungsbogen nicht zurückschickt?
Welche Fristen sind zu beachten?
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Online-Anhörung nutzen oder per Post antworten?
Anhörungsbogen erhalten, aber selbst nicht gefahren?
Wie geht das Bußgeldverfahren nach dem Anhörungsbogen weiter?
Wie sieht ein Anhörungsbogen aus?
Wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?
Fazit: Anhörungsbogen ausfüllen

Was ist der Anhörungsbogen und welche Funktion hat er?

Der Anhörungsbogen ist ein schriftliches Dokument, das im Rahmen eines Bußgeldverfahrens von der Bußgeldbehörde versendet wird. Er wird nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, verschickt. Der Anhörungsbogen hat die Funktion, dem Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorwurf zu äußern, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht. Juristisch spricht man von der Gewährung des „rechtlichen Gehörs“. Der Anhörungsbogen wird an denjenigen verschickt, von dem die Behörde – richtiger oder gegebenenfalls auch fälschlicher Weise – ausgeht, dass er oder sie der Fahrer bzw. die Fahrerin war.

Hier kann der Betroffene Entlastungsgründe vorbringen oder erklären, warum der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus werden im Anhörungsbogen auch personenbezogene Angaben wie Name, Adresse und Staatsangehörigkeit abgefragt.

Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Feststellung eines Verstoßes, beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsmessung der Polizei oder einen Blitzer. Der Anhörungsbogen ist eine Vorstufe des Bußgeldbescheids, der nach der Anhörung verschickt wird. Die Behörde prüft die Angaben im Anhörungsbogen und kann diese auch negativ bewerten, was zu einem höheren Bußgeld führen kann. Deshalb ist besondere Vorsicht bei Erhalt des Anhörungsbogens geboten.

Das Bußgeldverfahren endet nach Zustellung des Bußgeldbescheids, sofern kein ordnungsgemäßer Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist erhoben wird. Der Bußgeldbescheid legt die Höhe der Geldbuße sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot fest und nennt die Anzahl der verhängten Punkte in Flensburg.

Wie reagiert man nach Erhalt des Anhörungsbogens? Welche Möglichkeiten gibt es?

Nach Erhalt eines Anhörungsbogens haben Sie mehrere Möglichkeiten, zu reagieren. Je nach Situation und Vorwurf gibt es unterschiedliche Wege, wie Sie vorgehen können, wobei es oft sinnvoll ist, bereits frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Reaktion 1 nach Erhalt des Anhörungsbogens: Den Verstoß zugeben

Sie haben die Möglichkeit, den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit einzuräumen. Allerdings ist hierbei größte Vorsicht geboten. Die Behörde kann Ihre Angaben sowohl entlastend als auch belastend verwenden. Freiwillige Angaben können den Vorwurf unter Umständen also noch verschärfen. Das bloße Einräumen des Geschehens wird entgegen weit verbreiteter Meinung nicht strafmildernd berücksichtigt.

Beispiel: Wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat und im Anhörungsbogen angibt, dies aufgrund eines Einsatzes als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr getan zu haben, kann dies problematisch werden. Da auf dem Weg zur Wache keine Sonderrechte gelten, könnte die Tat als vorsätzlich eingestuft werden, was zu einem höheren Bußgeld führen könnte. Gleiches gilt, wenn vorschnell angegeben wird, ausnahmsweise wegen besonderer Eile schneller gefahren zu sein. Auch hier wird die Behörde dem Betroffenen aufgrund der Äußerung unterstellen, nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein. Vor einem unbedachten Einräumen des Verstoßes sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Reaktion 2 nach Erhalt des Anhörungsbogens: Den Anhörungsbogen ignorieren

In vielen Fällen können Sie den Anhörungsbogen unbeantwortet lassen, besonders wenn die persönlichen Daten wie Name oder Adresse im Anhörungsbogen korrekt angegeben sind. Ein Ignorieren hat keine rechtlichen Folgen.

Beispiel: Jemand wird geblitzt, weil er 30 km/h zu schnell gefahren ist, und erhält daraufhin einen Anhörungsbogen. Wenn er diesen ignoriert, wird die Behörde einen Bußgeldbescheid verschicken, der die Sanktionen (z. B. eine Geldbuße) enthält. Es drohen keine zusätzlichen Strafen, wenn er auf den Anhörungsbogen nicht reagiert. Es gibt dann immer noch die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Was passiert, wenn man den Anhörungsbogen nicht zurückschickt?“.

Reaktion 3 nach Erhalt des Anhörungsbogens: Den Verstoß abstreiten

Wenn Sie den Vorwurf bestreiten möchten, können Sie dies im Anhörungsbogen tun. Selbst wenn der Vorwurf tatsächlich stimmen sollte, ist das Bestreiten nicht unzulässig. Allerdings ist zu unterscheiden, wenn fälschlicherweise ein anderer Fahrer benannt wird, obwohl man weiß, dass man selbst gefahren ist. Dies ist unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden, falls die Behörde dies bemerkt. Lassen Sie sich juristisch beraten, um die beste Strategie zu wählen und Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiel: Eine Person erhält einen Anhörungsbogen wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie bestreitet den Vorwurf und gibt an, keinesfalls zu schnell gefahren zu sein. Es müsse sich um eine Fehlmessung handeln. Dies ist zulässig und wird von der Bußgeldbehörde berücksichtigt. Gibt die Person nach einer Messung allerdings eine falsche Person an, die angeblich gefahren ist, kann dies zu einem zusätzlichen Strafverfahren führen.

Empfehlung nach Erhalt des Anhörungsbogens: Schweigen und Anwalt konsultieren

Es ist ratsam, im Anhörungsbogen keine Angaben zu machen. Es besteht keine Pflicht, den Verstoß zuzugeben; unbedachte Aussagen können den Vorwurf verschlimmern. Schweigen Sie also! Dies kann nicht gegen Sie verwendet werden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Worauf muss man beim Ausfüllen des Anhörungsbogens achten?

Beim Ausfüllen des Anhörungsbogens gilt:

  • Keine Selbstbelastung: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, die Sie selbst belasten könnten. Es steht Ihnen frei, sich nicht zu äußern.
  • Pflichtangaben: Bestimmte persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsort und Staatsangehörigkeit müssen angegeben werden, falls diese im Anhörungsbogen von der Behörde falsch angegeben wurden. Mehr dazu im Abschnitt „Pflichtangaben im Anhörungsbogen“.
  • Freiwillige Angaben: Alle anderen Informationen, insbesondere zu den Umständen der Tat, sind freiwillig. Freiwillige Angaben im Anhörungsbogen sind in der Regel auch entsprechend gekennzeichnet.
  • Angaben zum Fahrer: Sie müssen sich nicht selbst als Fahrer angeben. Wenn tatsächlich eine andere Person das Fahrzeug gefahren hat, können Sie diese benennen.

Falscher Vorwurf: Wenn Sie sicher sind, dass der Vorwurf falsch ist, können Sie dies im Anhörungsbogen äußern.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen wird nach einer festgestellten Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstandsverstoß oder einem Rotlichtverstoß, an den betroffenen Verkehrsteilnehmer versendet.

Pflichtangaben im Anhörungsbogen

Im Anhörungsbogen gibt es Pflichtangaben, die korrekt und vollständig gemacht werden müssen. Diese betreffen in erster Linie Ihre persönlichen Daten.
Dazu zählen:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit

Diese Angaben dienen der Identifikation der betroffenen Person und müssen richtig sein. Falls der Anhörungsbogen bereits vorausgefüllt ist und Fehler enthält, sollten Sie diese korrigieren. In der Regel hat die Behörde diese Daten bereits, sodass diese Abfrage selten vorkommt. Alle weiteren Informationen, wie Angaben zum Tathergang, sind freiwillig.


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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht



Was passiert, wenn man den Anhörungsbogen nicht zurückschickt?

Der Anhörungsbogen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, Stellung zu nehmen oder sich selbst zu belasten. Sie können entscheiden, ob Sie auf den Vorwurf eingehen möchten oder nicht.
In der Regel ist es unproblematisch, den Anhörungsbogen unbeantwortet zu lassen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel Anhörung im Bußgeldverfahren.

Was passiert bei falschen Angaben?

Wenn im Anhörungsbogen wissentlich falsche Angaben gemacht werden, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere die weit verbreitete falsche Fahrerangabe kann zu erheblichen Problemen führen. Sollte die Behörde dies bemerken, kann es zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) kommen. Hier sind gravierende Geldstrafen möglich. Unrichtige Angaben, wie die Behauptung, die Messung sei falsch, weil man nicht zu schnell gefahren sei, oder die fälschliche Behauptung, es müsse eine Fehlmessung vorliegen, sind nicht strafbar. Allerdings führen derartige Äußerungen in der Regel auch nicht zu einem Absehen von einer Geldbuße durch die Behörde.

Machen Sie im Zweifelsfall keine Angaben, da es keine Verpflichtung gibt, auf den Anhörungsbogen zu antworten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sollten Sie den Anhörungsbogen beantworten wollen, können Sie dies innerhalb der angegebenen Frist tun. Diese Frist beträgt ein bis zwei Wochen. Diese Frist ist jedoch keine gesetzliche Vorgabe, und falls Sie nicht reagieren, entstehen Ihnen abgesehen vom Bußgeldbescheid keine weiteren nachteiligen Konsequenzen. Hiergegen können Sie immer noch Einspruch einlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?

Beim Anhörungsbogen geht die Behörde davon aus, dass der Betroffene (also der Adressat des Schreibens) der Fahrer ist und hört diesen zur Tat an. Wichtig ist jedoch, den Anhörungsbogen unbedingt vom Zeugenfragebogen zu unterscheiden. Mit dem Zeugenfragebogen möchte die Behörde zunächst herausfinden, wer der Fahrer oder die Fahrerin war, um dann erst an diese Person einen Anhörungsbogen zu versenden.

Beispiel: Sollte der Sohn mit dem Fahrzeug des Vaters geblitzt worden sein und die Behörde aufgrund des aus dem Messbild ersichtlichen „jüngeren“ Alters des Fahrers nicht davon ausgehen, dass der Vater der Fahrer war, wird sie einen Zeugenfragebogen verschicken und dort nachfragen, wer der Fahrer ist. Der Behörde ist also bei der Versendung des Zeugenfragebogens nicht klar, wer gefahren ist.

Anwaltlicher Tipp: Antworten Sie keinesfalls vorschnell auf den Zeugenfragebogen. Die Behörde steht unter erheblichem Zeitdruck. Findet sie innerhalb von 3 Monaten nicht den Fahrer und schreibt diesen nicht mit dem Anhörungsbogen an, ist die Tat gegenüber dem Fahrer verjährt.

Anhörungsbogen: Online-Anhörung nutzen oder per Post antworten?

Aus rechtlicher Sicht sind beide Optionen, die Online-Anhörung und die Antwort per Post, gleichwertig.

Anhörungsbogen: Online-Anhörung

  • Vorteile: Schnell, bequem, sofortige Bestätigung über den Eingang Ihrer Angaben.
  • Nachteile: Verleitet besonders zu vorschnellen und unbedachten Antworten.
  • Empfehlung: Antworten Sie auch auf eine Online-Anhörung nicht und holen Sie rechtlichen Rat ein.

Anhörungsbogen: Antwort per Post

  • Vorteile: Geringere Gefahr, vorschnelle Angaben zu machen.
  • Nachteile: Auch hier wird suggeriert, dass man innerhalb der Frist antworten müsse, obwohl die Angaben zur Sache freiwillig sind.
  • Empfehlung: Antworten Sie auch auf eine Anhörung per Post nicht und holen Sie rechtlichen Rat ein.

Anhörungsbogen erhalten, aber selbst nicht gefahren?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, jedoch nicht selbst der Fahrer waren, können Sie dies der Bußgeldbehörde mitteilen. Hier sind wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Angaben zum tatsächlichen Fahrer: Sie können freiwillig den tatsächlichen Fahrer benennen, sind jedoch nicht verpflichtet, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten.
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Bei engen Familienangehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder) können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und müssen deren Namen nicht nennen.
  • Keine Reaktion: Wenn Sie keine Angaben machen, könnte die Behörde weiterhin fälschlicherweise davon ausgehen, dass Sie der Fahrer waren. In diesem Fall könnten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Wenn Sie auch hiergegen keinen Einspruch einlegen, würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Anschließend wäre es in der Regel nicht mehr möglich, gegen den rechtskräftigen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Es ist in diesem Fall wichtig, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, da oft durch strategisch geschicktes Vorgehen sowohl die Sanktionierung des Betroffenen als auch des tatsächlichen Fahrers vermieden werden kann.

Wie geht das Bußgeldverfahren nach dem Anhörungsbogen weiter?

Nach dem Ausfüllen und Zurücksenden des Anhörungsbogens oder auch dem Schweigen und Ignorieren des Anhörungsbogens läuft das Bußgeldverfahren weiter:

  1. Bußgeldverfahren nach Anhörungsbogen
    Die Behörde wird in der Regel einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bescheid enthält die konkrete Strafe, die sich auf Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote beziehen kann. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
  2. Bußgeldverfahren nach Anhörungsbogen: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid 

Wenn im Einspruchsverfahren Einspruch innerhalb der Frist eingelegt wurde, prüft die Behörde den Fall erneut. In seltenen Fällen wird der Vorwurf fallengelassen, in der Regel kommt es jedoch zu einer Gerichtsverhandlung, in der ein Richter über die Ordnungswidrigkeit entscheidet.

Spätestens beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollte Beistand durch einen Anwalt eingeholt werden, um die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen.

Wie sieht ein Anhörungsbogen aus?

Der Anhörungsbogen enthält verschiedene Abschnitte, in denen der Empfänger persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdaten machen muss. Darüber hinaus gibt es Felder, um den Verkehrsverstoß zu beschreiben und eine freiwillige Stellungnahme abzugeben.

Wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Es empfiehlt sich frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann Sie im gesamten Bußgeldverfahren beraten und vor nicht mehr zu revidierenden Fehlern, die oft auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind, zu bewahren. Schweigen Sie bis dahin auf den Anhörungsbogen und machen Sie keine Angaben um sich alles Optionen offen zu halten. Spätestens auf den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ein ordnungsgemäßer Einspruch eingelegt werden um die Wirkungen des Bußgeldbescheids aufzuhalten.

Fazit: Anhörungsbogen ausfüllen

Durch geeignete Maßnahmen kann Ihr Verteidiger oft die Geldbuße, Punkte oder die Dauer des Fahrverbots positiv beeinflussen. Er kann Sie auch im Gerichtsverfahren vertreten und dort das bestmögliche Ergebnis erreichen.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder verkehrsrechtlichen Rat benötigen, können Sie uns unter 0221 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln