Bußgeldkatalog 2021 – diese Sanktionen drohen
Nach einigem Hin und Her ist er nun endlich da – der neue Bußgeldkatalog.
Und der hat es in sich!
Die neue Verordnung sieht höhere Bußgelder, mehr Punkte in Flensburg und strenge Fahrverbote vor.
Verkehrssünder müssen daher mehr aufpassen denn je.
Welche wichtigen Neuerungen auf Sie zukommen, wann es richtig teuer wird und wann die Änderungen in Kraft treten, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
Lesen Sie jetzt alle wichtigen Informationen zum neuen Bußgeldkatalog 2021.
Inhalt
- Welche Änderungen sieht der neue Bußgeldkatalog vor?
- Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog?
- Kommt es früher zu Fahrverboten?
- Wie kann ich mich gegen Bußgeldbescheid und Punkte wehren?
- Fazit
1. Welche Änderungen sieht der neue Bußgeldkatalog vor?
Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen Bußgeldkatalog vor allem schweres Fehlverhalten von Autofahrern stärker bestrafen. Gleichzeitig sollen Fahrradfahrer und Fußgänger besser geschützt und Rettungskräften die Arbeit erleichtert werden.
Einige der wichtigsten Neuerungen zeigen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
Beachten Sie: Auch unter dem neuen Bußgeldkatalog wird es dabei bleiben, dass Behörden häufig vorschnell einen Verkehrsverstoß annehmen oder diesen zumindest nicht beweisen können. Ich verteidige Sie gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Sie erreichen mich unter 0221 301 403 44 oder per erven@kanzlei-erven.de.
a. Hohe Strafen für Falschparker
Wer falsch parkt, muss ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Die Missachtung von Parkverboten kann bis zu 50 Euro kosten. Auch die Überschreitung der Höchstparkdauer kann mit bis zu 40 Euro zu Buche schlagen.
Für Halten und Parken mit Behinderungen auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird ein Bußgeld von bis zu 110 Euro fällig. Zudem kann auch ein Punkt in Flensburg drohen. Das Ausmaß der Sanktion variiert je nach Grad der Behinderung, welche durch das Falschparken verursacht wurde.
Zum Vergleich: Bisher kostete dieser Verstoß höchstens 35 Euro und es gab keinerlei Punkte in Flensburg.
Auch sonst sollten sich Falschparker vorsehen: Andere Parkverstöße, wie das Parken auf einem Behinderten-Parkplatz, einem E-Auto-Parkplatz oder auf einem Carsharing-Stellplatz, kosten ab jetzt 55 Euro. Wer sich vor eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt stellt und ein Rettungsfahrzeug behindert, muss sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.
b. Erhöhte Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Jegliche Geschwindigkeitsverstöße inner- und außerorts werden besonders teuer. Die Bußgelder werden beinahe verdoppelt.
Wer mit dem Auto oder Motorrad beispielsweise zwischen 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, musste bisher noch mit einem Bußgeld von 30 bis 35 Euro rechnen.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung wird man zwischen 60 und 70 Euro zahlen müssen. Wer innerorts zwischen 26 und 30 km/h zu schnell fährt, muss anstelle eines Bußgeldes von 100 Euro künftig 180 Euro zahlen. Für die gleiche Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts fallen statt 80 Euro 150 Euro Strafe an.
Für Raser wird es sogar besonders teuer. Wer zum Beispiel die Geschwindigkeit innerorts um 41-50 km/h überschreitet, muss zukünftig statt 200 Euro 400 Euro zahlen.
Kleine Entwarnung für Schnellfahrer: Mehr Punkte werden auch mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht fällig. Nach wie vor müssen Autofahrer sich erst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h auf eine Eintragung im Register gefasst machen.
c. Auto-Posing wird teuer
Auch für sogenannte „Auto-Poser“ wird es teurer. Wer durch Aufbrausen des Motors unnötigen Lärm verursacht, nutzlos hin- und herfährt und damit vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht, wird bald ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen müssen.
Bisher kamen Auto-Poser mit einem Bußgeld von höchstens 20 Euro davon.
Durch diese Verschärfung soll die Umwelt geschützt und Anwohner vor Lärm und Abgasen bewahrt werden.
d. Rettungsgassen-Verstöße
Fehler beim Bilden von Rettungsgassen werden künftig besonders streng geahndet. Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt nutzt, muss sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro einstellen.
Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Diese Sanktionen werden immer verhängt, egal, ob eine konkrete Gefahr oder Behinderung geschaffen wurde. Insbesondere für Motorradfahrer, die bei Stau gerne einmal die Rettungsgasse zur Durchfahrt nutzen, könnte diese Neuregelung drastische Folgen haben.
e. Vorsicht beim Abbiegen
Fahrer aller Art sollten beim Abbiegen von nun an besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Wird beim Abbiegen ein Fußgänger gefährdet, droht für Auto- und Motorradfahrer ein Bußgeld von 140 Euro. Radfahrer müssen mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Zudem droht ein Punkt in Flensburg.
Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen – also insbesondere Linienbusse und Lkws – müssen zudem auf die Bremse treten. Wer innerorts beim Rechtsabbiegen keine Schrittgeschwindigkeit fährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zahlen. So sollen schwere Unfälle vermieden und Rad- und Fußgänger besonders geschützt werden.
f. Vorsicht beim Überholen
Kraftfahrzeuge müssen künftig beim Überholen auf der Fahrbahn von Radfahrern, Fußgängern oder E-Scootern innerorts einen Abstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern halten, sofern kein eigener Radweg vorhanden ist.
g. Verwendung von Blitzer-Apps verboten
Bis dato war dies eine juristische Grauzone. Nun wurde die Verwendung von Apps auf dem Smartphone oder Navigationsgerät und auch der sogenannte Radarwarner verboten. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro.
h. Härtere Strafe für Halten auf Geh- und Radwegen
Wer auf Gehwegen oder Radwegen künftig verbotswidrig parkt kassiert ein Bußgeld von 55 Euro. Bei längerer Dauer als einer Stunde oder Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung Dritter erhöht sich das Bußgeld und es wird ein Punkt fällig.
2. Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog?
Der Bundesrat hat dem neuen Bußgeldkatalog am 8. Oktober 2021 zugestimmt. Am 19. Oktober 2021 wurde die Änderung dann im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Novelle stehen somit keine Hindernisse mehr im Weg.
Endgültig in Kraft tritt der neue Bußgeldkatalog am 09. November 2021. Bis dahin werden Verkehrsverstöße noch nach den alten Vorschriften geahndet. Ab dem 09. November 2021 müssen Autofahrer sich dann auf deutlich höhere Bußgelder und schärfere Sanktionen gefasst machen.
3. Kommt es früher zu Fahrverboten?
Ursprünglich wollte der Gesetzgeber Rasern ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts ein Fahrverbot erteilen. Diese Regelung wurde in den neuen Bußgeldkatalog aber nicht aufgenommen. Autofahrer dürfen also aufatmen – sie müssen mit keinen früheren Fahrverboten rechnen.
Trotzdem gilt: Nur weil keine strengeren Fahrverbote eingeführt wurden, heißt das nicht, dass es überhaupt keine Fahrverbote mehr für Raser gäbe. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts müssen sich Autofahrer auf ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg gefasst machen. Zudem fallen auch deutlich erhöhte Bußgelder an.
4. Wie kann ich mich gegen Bußgeldbescheid und Punkte wehren?
Nicht immer wird ein Bußgeld oder ein Punkt in Flensburg zu Recht verhängt. Wer einen Bußgeld- oder Eintragungsbescheid erhält, sollte seinen Anwalt aufsuchen und die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen lassen.
So leicht, wie es sich die Behörde macht, ist es meist nicht. Oftmals ist der Bescheid fehlerhaft und kann erfolgreich angefochten werden.
Neben Formfehlern kommt es nicht selten vor, dass Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft waren und daher eine falsche, oftmals zu hohe Geschwindigkeit gemessen wurde. In solchen Fällen ist ein Einspruch in der Regel erfolgreich und führt dazu, dass weder ein Bußgeld gezahlt werden muss noch Punkte in Flensburg drohen.
Wer einen Einspruch einlegen möchte, muss diesen innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle erklären. Dies kann per Post oder per Fax geschehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seinen Einspruch per Einschreiben versenden.
Meist geht dem Bußgeldbescheid zudem ein Anhörungsbogen voraus, in welchem man sich zu dem Vorwurf äußern kann. Wer sich schon darin ausreichend entlasten kann, erhält in der Regel keinen Bußgeldbescheid und kommt um ein Einspruchsverfahren herum.
Grundsätzlich ist die Behörde aber wenig verständnisvoll und auf den Anhörungsbogen folgt schnell der Bußgeldbescheid.
Ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen, sollte im besten Fall zuvor mit einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht besprochen und geprüft werden. Ein Vorgehen auf eigene Faust ist oft nicht erfolgversprechend und beeindruckt die Behörde kaum.
Ich stehe Ihnen als spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent zur Seite. Sie erreichen mich unter 0221 301 403 44 oder per erven@kanzlei-erven.de.
5. Fazit
Falschparker müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 110 Euro rechnen. Darüber hinaus kann ein Punkt in Flensburg drohen, wenn durch das Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Als neue Regelung wird ab sofort auch das Parken bei E-Auto-Ladestationen und auf Carsharing-Stellplätzen sowie Behindertenparkplätzen mit einem Ordnungsgeld von 55 Euro geahndet. Wer Feuerwehrzufahrten zuparkt und die Rettungskräfte behindert, muss sich auf ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro gefasst machen.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts werden die Bußgelder fast verdoppelt. Fahrverbote werden hingegen nicht verschärft.
Auto-Poser müssen für nutzloses Hin- und Herfahren und Motorlärm anstatt 20 Euro in Zukunft 100 Euro Strafe zahlen.
Wer auf Rettungsgassen bisher nicht viel Wert gelegt hat, sollte das in Zukunft ändern. Nicht nur erwartet denjenigen, der keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt zum Überholen nutzt, ein hohes Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro, darüber hinaus werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Der neue Bußgeldkatalog tritt voraussichtlich am 09. November 2021 in Kraft.
Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchte, muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Es lohnt sich, den Rat eines erfahrenen Verkehrsanwalts einzuholen. Wenn Sie noch Fragen zum neuen Bußgeldkatalog oder ein weiteres Anliegen haben, erreichen Sie mich ganz einfach unter 0221 301 403 44 oder per Mail an erven@kanzlei-erven.de. Ich berate Sie gerne!
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