fachanwalt vekehrsrecht
Von Thomas Erven

Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: Alle Infos im Überblick

Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Sie wurden geblitzt – sei es innerorts oder außerorts. Doch welche Konsequenzen erwarten Sie? Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt Aufschluss über mögliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ob es sich um einen PKW, einen LKW oder ein Fahrzeug mit Anhänger handelt – in diesem Beitrag finden Sie alle relevanten Informationen und hilfreiche Tipps, um Ihren Fall einschätzen zu können.

Inhalt dieser Seite:

Bußgeldkatalog im Überblick: Diese „Strafen“ drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Was sind die Kriterien für das Ausmaß der „Strafe“?
Bußgeld zu schnell gefahren: Lohnt sich der Einspruch?
Messfehler bei Blitzern? Wie viel Prozent sind fehlerhaft und warum?
Können Bußgeldbescheide fehlerhaft sein?
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Unterschiede innerorts und außerorts?
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Unterschiede PKW mit und ohne Anhänger?
Zu schnell gefahren: Wann drohen Punkte?
Facts zu Geschwindigkeiten in Deutschland: Was sind Besonderheiten im internationalen Vergleich?
Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: Aktuelle Fälle aus der Praxis
Fazit: Bußgeldkatalog zu schnell gefahren

Bußgeldkatalog im Überblick: Diese „Strafen“ drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Der Bußgeldkatalog sieht als Sanktion für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht nur Geldbußen, sondern je nach Schwere des Verstoßes auch Eintragungen in das Fahreignungsregister („Punkte“) und Fahrverbot vor.

1. Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: PKW (ohne Anhänger) außerorts

VerstoßGeldbußePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20

11-15 km/h40

16-20 km/h60

21-25 km/h1001
26-30 km/h1501*
31-40 km/h2001*
41-50 km/h32021 Monat
51-60 km/h48021 Monat
61-70 km/h60022 Monate
über 70 km/h70023 Monate

*Ein Fahrverbot von einem Monat droht zudem, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h vorliegen.

2. Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: PKW (ohne Anhänger) innerorts 

VerstoßGeldbußePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30

11-15 km/h50

16-20 km/h70

21-25 km/h1151
26-30 km/h1801*
31-40 km/h26021 Monat
41-50 km/h40021 Monat
51-60 km/h56022 Monate
61-70 km/h70023 Monate
über 70 km/h80023 Monate

*Ein Fahrverbot von einem Monat droht zudem, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h vorliegen.

3. Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: LKW (über 3,5 Tonnen) außerorts

VerstoßGeldbußePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30

11-15 km/h50

16-20 km/h1401
21-25 km/h1501
26-30 km/h1751*
31-40 km/h25521 Monat
41-50 km/h48021 Monat
51-60 km/h60022 Monate
Über 60 km/h70023 Monate

*Ein Fahrverbot von einem Monat droht zudem, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h vorliegen.

Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW mit gefährlichen Gütern, so drohen erhöhte Geldbußen und Punkte sowie bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein Fahrverbot!

4. Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: LKW (über 3,5 Tonnen) innerorts

VerstoßGeldbußePunkteFahrverbot
bis 10 km/h40

11-15 km/h60

16-20 km/h1601
21-25 km/h1751
26-30 km/h23521 Monat
31-40 km/h34021 Monat
41-50 km/h56022 Monate
51-60 km/h70023 Monate
Über 60 km/h80023 Monate

*Ein Fahrverbot von einem Monat droht zudem, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h vorliegen.

Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW mit gefährlichen Gütern, so drohen erhöhte Geldbußen und Punkte.

Was sind die Kriterien für das Ausmaß der „Strafe“? 

Die Höhe der „Strafe“ richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (siehe unter I.). Maßgebend ist dabei, wie stark das Tempolimit übertreten wurde. Grundsätzlich wird dabei davon ausgegangen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung fahrlässig übertreten wurde.

Achtung: Das Bußgeld kann erhöht werden, wenn Vorsatz vorliegt. Die Rechtsprechung nimmt dies bei einer Übertretung von mindestens 40% an (Beispiel: Tempolimit 100, gefahrene Geschwindigkeit 140 oder mehr). Auch die Missachtung einer stufenweisen erfolgten Verringerung der Höchstgeschwindigkeit durch mehrere Schilder (Beispiel: 120>100>80>60), auch „Geschwindigkeitstrichter“ genannt, kann zur Erhöhung des Bußgelds führen.

Auch Voreintragungen von Punkten im Flensburger Register (Punkte von vergangenen Verstößen) können zu höheren Bußgeldern als im Bußgeldkatalog führen.

Berücksichtigt werden können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, § 17 III OWiG für ein niedrigeres aber auch höheres Bußgeld als im Bußgeldkatalog.

Das Höchstmaß der Geldbuße beträgt 1.000 €, § 17 I OWiG, § 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG: 2.000 €.

Bußgeld zu schnell gefahren: Lohnt sich der Einspruch?

Wenn man einen Bußgeldbescheid erhält, stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Dies ist dann der Fall, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Ein Beispiel dafür ist, dass Sie nicht der Fahrer waren. Aber auch andere Fehlerquellen, wie fehlerhafte Messungen, sind möglich. Dies lässt sich aber erst nach Akteneinsicht genau sagen.

Insbesondere, wenn Punkte und/oder ein Fahrverbot im Raum stehen, sollte daher ein Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden. Dieser kann auf Grundlage der Akteneinsicht in Ihrem Fall feststellen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messfehler bei Blitzern? Wie viel Prozent sind fehlerhaft und warum?

Häufig messen Blitzer die Geschwindigkeit fehlerhaft. Laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) leiden bis zu 85% der Bußgeldbescheide an Mängeln. In der verkehrsrechtlichen Praxis erweisen sich etwa 20-25% der Bußgeldbescheide als rechtlich wegen durchgreifender Mängel angreifbar. 

Die Gründe dafür sind vielfältig. Es ist möglich, dass das Personal nicht ausreichend geschult ist. Auch beim Aufbau oder der Kalibrierung der Messgeräte können Fehler passiert sein, weshalb der Blitzer keine genauen Messungen durchführt. 

Können Bußgeldbescheide fehlerhaft sein?

Bußgeldbescheide können damit in vielerlei Hinsicht fehlerhaft sein. Verschiedene technische Mängel der Messung sind möglich. Ebenso kommt es vor, dass Sie zwar der Halter, aber nicht der Fahrer des geblitzten Fahrzeugs waren. Auch dann ist der Bußgeldbescheid angreifbar, wenn der Halter den Bußgeldbescheid bekommt und nicht der tatsächliche Fahrer. Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, kann er mit dem Einspruch angegriffen werden. 

Hier eine Darstellung der typischen Fehlerquellen:

Falscher Fahrer

Wenn Ihr Fahrzeug geblitzt wurde und Sie nicht gefahren sind, ist der Bußgeldbescheid Ihnen gegenüber fehlerhaft. In Deutschland gilt bei Geschwindigkeitsverstößen die Fahrerhaftung. Hierzu geht die Bußgeldbehörde folgender Maßen vor: Sie ermittelt zunächst den Halter über das Kennzeichen und adressiert den Bußgeldbescheid an diesen, da in vielen Fällen Fahrer und Halter identisch sind. Aber selbstverständlich können Fahrer und Halter oft unterschiedliche Personen sein. Deshalb sollte auch nicht vorschnell auf Anfrage der Behörde im sogenannten Zeugenfragebogen der Fahrer benannt werden, sondern ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Sollte es jedoch wiederholt vorkommen, dass Ihr Fahrzeug geblitzt wurde und der Fahrer nicht ermittelbar werden insbesondere, weil der Halter den Fahrer nicht benennt, so kann Ihnen als Halter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Dies hätte die Folge, dass Sie als Halter zur Dokumentation jeder Fahrt für einen gewissen Zeitraum (ca. 1 Jahr) zukünftig verpflichtet sind.

Technische Mängel

Es sind verschiedene technische Mängel beim Messvorgang und der Feststellung der Geschwindigkeit denkbar. So kann es vorkommen, dass der Blitzer nicht korrekt geeicht war und keine richtigen Daten liefern kann. Ebenso sind Fehler bei der Aufstellung und Bedienung denkbar, insbesondere dann, wenn die Polizeibeamten nicht genügend geschult wurden. Ein mit technischen Mängeln behafteter Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und damit angreifbar.

Formelle Fehler im Bußgeldbescheid

Es gibt bestimmte inhaltliche Anforderungen an einen Bußgeldbescheid. Diese sind in § 66 OWiG geregelt. So sind unter anderem die Angaben zur Person des Betroffenen und zur Tat, die Beweismittel und die Geldbuße sowie die Nebenfolgen erforderlich. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ebenfalls vorgeschrieben. Fehlt eine dieser Angaben, erweist sich der Bußgeldbescheid ebenfalls als fehlerhaft.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Unterschiede innerorts und außerorts?

Ein wesentlicher Faktor für die Sanktion ist die Frage, ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Es ist innerorts eine geringere Übertretung als außerorts nötig, um in den Bereich der Punkte (ab 21 km/h zu schnell) und/oder des Fahrverbots (ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts) zu gelangen. Auch die Geldbuße fällt bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts höher aus.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Unterschiede PKW mit und ohne Anhänger? 

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich geahndet. Mit einem PKW und Anhänger drohen bei geringeren Verstößen höhere Strafen als ohne Anhänger. Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede bei den Konsequenzen.

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW mit Anhänger

Fahren Sie einen PKW mit Anhänger, sind die Konsequenzen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung strenger als ohne Anhänger. Bereits bei einem Verstoß von 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts droht ein Punkt in Flensburg. Außerorts wird ab 16 km/h ebenfalls ein Punkt verhängt. Ein Fahrverbot wird regelmäßig schon bei einem Verstoß ab 26 km/h verhängt, unabhängig davon, ob der PKW einen Anhänger zieht oder nicht. Ein Fahrverbot kann außerdem auch bei zwei Verstößen mit jeweils 26 km/h innerhalb eines Jahres verhängt werden.

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW ohne Anhänger

Bei einem PKW ohne Anhänger gelten höhere Schwellenwerte für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Innerorts gibt es erst ab einer Überschreitung von 21 km/h einen Punkt in Flensburg, während außerorts ab 21 km/h ein Punkt verhängt wird. Ein Fahrverbot droht hier üblicherweise erst bei zwei Verstöße innerhalb eines Jahres, die jeweils eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h beinhalten.

Zu schnell gefahren: Wann drohen Punkte?

Punkte drohen in folgenden Konstellationen:

  • PKW ohne Anhänger innerorts ab 21 km/h
  • PKW ohne Anhänger außerorts ab 21 km/h
  • PKW mit Anhänger innerorts ab 16 km/h
  • PKW mit Anhänger außerorts ab 16 km/h
  • LKW über 3,5 Tonnen innerorts ab 16 km/h
  • LKW über 3,5 Tonnen außerorts ab 16 km/h

Facts zu Geschwindigkeiten in Deutschland: Was sind Besonderheiten im internationalen Vergleich?

Deutschland unterscheidet sich von anderen Ländern bei der Sanktionierung von Geschwindigkeitsverstößen teilweise erheblich.

So haftet bei Geschwindigkeitsverstößen in Deutschland stets der Fahrer. In den Niederlanden wiederum haftet bereits der Halter des Fahrzeuges. Dort ist es daher nicht möglich, sich mit dem Einwand zu verteidigen, man sei gar nicht gefahren.

Große Unterschiede ergeben sich auch im Vergleich zur Schweiz. So kostet in der Schweiz innerorts ein Verstoß von 1-5 km/h 40 Schweizer Franken (rund 42 Euro). Bei 11-15 km/h sind bereits 250 Schweizer Franken (rund 265 Euro) fällig. Ab 25 km/h droht in der Schweiz eine Strafanzeige, welche eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Insgesamt liegt Deutschland bei der Härte der Sanktionen von Geschwindigkeitsüberschreitungen im europäischen Vergleich am unteren Ende.

Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: Aktuelle Fälle aus der Praxis

Beispiel 1: Sohn fährt mit Fahrzeug des Vaters

Unser Mandant (Vater) erhält einen Anhörungsbogen. Er ist tatsächlich nur der Halter des Fahrzeugs, was auf ihn lediglich deshalb wegen geringerer Prozente in der Versicherung läuft. Das Fahrzeug wird jedoch vom Sohn gefahren, der mittlerweile in einer anderen Stadt als dem Wohnort der Eltern wohnt. 

Hier erweist sich folgende Strategie als erfolgreich: der Mandant reagiert zunächst innerhalb der 3monatigen Verjährungsfrist nicht auf den Anhörungsbogen und wendet nach diesem Zeitpunkt ein, er sei nicht der Fahrer. Die Behörde stellt nun aufgrund eines Passbildabgleichs fest, dass der Vater tatsächlich nicht der Fahrer war und muss das Bußgeldverfahren gegen diesen ein. 

Auch der Sohn (Fahrer) kann nicht mehr belangt werden, da diesem gegenüber die Tat verjährt ist (Ablauf der 3monatigen Verjährung, die nicht durch Zustellung eines Anhörungsbogen an den Sohn unterbrochen wurde.

Anmerkung: tatsächlich ergeben sich auch, wenn die Behörde die richtige Person als Fahrer ermittelt hat oft Möglichkeiten für die Verteidigung, wenn das Messbild nicht ausreichende Qualität für eine Identifizierung des Fahrers hat. Gerade deshalb sollte nicht vorschnell auf Anschreiben der Behörde reagiert werden in denen verlangt wird den Fahrer zu benennen. 

Beispiel 2: Messbeamte nicht ausreichend geschult

Unter Hinzuziehung einen Sachverständigen konnten wir nach Prüfung der Messunterlagen feststellen, dass bei einem bestimmten Messgerät die Messbeamten nicht ausreichend geschult waren. Zu den Messbeamten, die eine explizite Schulung auf das verwandte Messgerät benötigen, gehören dabei nicht nur die messenden Beamten selbst, sondern auch die die Messunterlagen auswertenden Beamten („Auswertepersonal“). Da sich herausstellte, dass dieses Auswertepersonal aber nicht auf das benutzte Messgerät geschult waren wurden letztlich aufgrund unserer Geltendmachung dieses Fehlers alle Messungen mit diesem Messgerät eingestellt.

Fazit Bußgeldkatalog zu schnell gefahren

Geschwindigkeitsverstöße können hohe Geldbußen, Punkte oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, verkehrsrechtlichen Rat oder Vertretung benötigen, können Sie uns unter 0221 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


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FAQ und weitere Fragen:

Warum gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Es gibt mehrere Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Die Sicherheit des Straßenverkehrs ist dabei als erstes zu nennen. Eine geringere Geschwindigkeit reduziert die Unfallwahrscheinlichkeit. Dies liegt zum einen daran, dass andere Verkehrsteilnehmer besser reagieren können, wenn man selbst mit niedriger Geschwindigkeit fährt. Zum anderen hat man sein Fahrzeug bei niedriger Geschwindigkeit besser unter Kontrolle. Ein ganz wesentlicher Grund ist die Verringerung des Anhaltewegs (siehe auch Tabelle unter IV.). Auch aus Gründen des Lärmschutzes für Anwohner ist auf viel befahrenen Straßen mit Wohnbebauung häufig ein Tempolimit eingerichtet. Studien zeigen außerdem, dass Tempolimits den Verkehrsfluss verbessern. Dies führt wiederum zu geringeren CO2-Emissionen und dient dem Klimaschutz.

Wo gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Grundsätzlich können überall Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen. Besonders häufig gibt es diese an folgenden Stellen:

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen an Schulen 
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen Unfallschwerpunkte
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen bei unübersichtlichen Verkehrslagen
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen in Straßen mit Wohnbebauung und hohem Verkehrsaufkommen
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Baustellen
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen in Straßen mit Bodenschäden 

 

Zu schnell gefahren wichtige Fakten: Anhalteweg/ Bremsweg/ Reaktionsweg

Der Anhalteweg spielt eine entscheidende Rolle bei der Unfallvermeidung. Im Folgenden zeigen wir Ihnen zunächst die rechnerischen Grundlagen und stellen sodann in einer Tabelle den Anhalteweg bei verschiedenen Geschwindigkeiten dar.

Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf den Durchschnittsfahrer bei optimalen Wetterbedingungen. Der Anhalteweg hängt daneben von verschiedenen Faktoren wie der Reaktionszeit des Fahrers und der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Achtung: Bei schlechter Sicht oder nasser Fahrbahn vergrößert sich der Anhalteweg!

Wie berechnet sich der Anhalteweg?

Der Anhalteweg setzt sich aus Bremsweg und Reaktionsweg zusammen. Addiert man den Reaktionsweg und den Bremsweg, erhält man den Anhalteweg. Je niedriger der Anhalteweg, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, rechtzeitig bremsen zu können.

Wie berechnet sich der Bremsweg?

Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Wagen vom Beginn des Bremsvorgangs bis hin zum kompletten Stillstand zurücklegt. Dabei wird zwischen dem „normalen“ Bremsweg und der Gefahrenbremsung unterschieden. Der normale Bremsweg wird mittels der Formel (Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10) errechnet. Bei einer Gefahrenbremsung („Vollbremsung“) wird dieser Wert halbiert. 

Wie berechnet sich der Reaktionsweg?

Der Reaktionsweg ist die Strecke, die zurückgelegt wird, bis der Fahrer reagiert und den Bremsvorgang einleitet. Dies wird mit der Formel (Geschwindigkeit : 10) x 3 berechnet.

Beispiel Berechnung Anhalteweg, Reaktionsweg und Bremsweg

Hierzu ein konkretes Beispiel mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h:

Normaler Bremsweg: (50:10) x (50:10) = 25 Meter
Gefahrenbremsung: (50:10) x (50:10) : 2 = 12,5 Meter
Reaktionsweg: (50:10) x 3 = 15 Meter


Der Anhalteweg bei einer normalen Bremsung beträgt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h demnach 40 Meter. Bei einer Gefahrenbremsung liegt dieser immer noch bei 27,5 Metern.

Verdoppelt man seine Geschwindigkeit auf 100 km/h, so liegt der Anhalteweg bereits bei 115 Metern (normale Bremsung) bzw. 65 Metern (Gefahrenbremsung). Dies liegt daran, dass der Bremsweg verhältnismäßig schneller steigt als die Geschwindigkeit. Eine Verdopplung der Geschwindigkeit führt zu einer Vervierfachung des Bremswegs.


Tabelle Anhalteweg, Reaktionsweg und Bremsweg

Es folgt eine tabellarische Übersicht des Anhaltewegs bei verschiedenen Geschwindigkeiten bei einer Gefahrenbremsung („Vollbremsung“):

Geschwindigkeit

Anhalteweg

Reaktionsweg

Bremsweg

30 km/h

13,5 m

9 m

4,5 m

50 km/h

27,5 m

15 m

12,5  m

70 km/h

45,5 m

21 m

24,5 m

100 km/h

80 m

30 m

50 m

120 km/h

108 m

36 m

72 m

150 km/h

157,5 m

45 m

112,5 m

180 km/h

216 m

54 m

162 m

200 km/h

260 m

60 m

200 m

250 km/h

387,5 m

75 m

312,5 m

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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