fachanwalt vekehrsrecht
Von Thomas Erven

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen des Fahrers, Strafen des Halters und was dagegen getan werden kann


Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Wenn Sie in die Situation geraten sind, von der Polizei angehalten und ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt worden zu sein, stehen Sie  vor der Situation, dass nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch weitere Auswirkungen drohen: der Wiedererwerb der Fahrerlaubnis ist in Gefahr. Bei einem Unfall ergeben sich Probleme mit der Autohaftpflichtversicherung. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe drohen, die langfristige Auswirkungen auf Ihr Leben haben kann.

Inhalt dieser Seite:

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Paragraph § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) 
Welche konkreten Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Unterschied zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Führerschein: Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und wann der Führerschein? 
Haftet der Halter des Fahrzeugs bei Fahren ohne Führerschein?
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Sind andere Kraftfahrzeuge erlaubt, wenn der Führerschein weg ist?
Was bedeutet ein Fahrverbot bei Führerscheinentzug und wie lange dauert es?
Wie lange dauert eine Führerscheinsperre nach Fahren ohne Führerschein?
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Beispiele aus der Praxis
Fazit: Fahren ohne Führerschein: Warum ein Anwalt in dieser Situation wichtig ist?


Fahren ohne Fahrerlaubnis: Paragraph § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)


Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Dieser Paragraph stellt das Führen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unter Strafe. Er umfasst nicht nur das Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis, sondern auch das Führen eines Fahrzeugs trotz Entzugs der vorher vorhandenen Fahrerlaubnis (zum Beispiel durch die Führerscheinstelle wegen Erreichens der 8 Punktegrenze oder wegen THC oder anderen Drogenkonsums) oder während einer verhängten Sperrfrist (zum Beispiel durch das Gericht wegen einer Alkoholfahrt) oder während eines Fahrverbots (zum Beispiel wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes). Nach § 21 StVG kann neben dem Fahrer auch der Halter eines Fahrzeugs belangt werden, wenn dieser wissentlich oder fahrlässig zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis dessen Fahrzeug führt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.


Welche konkreten Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?


Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) strafbar und kann folgende Sanktionen nach sich ziehen:

1. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Geldstrafe

Die häufigste Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Geldstrafe, die in Tagessätzen bemessen wird. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Die Höhe der Strafe hängt von den individuellen Umständen des Falls und der wirtschaftlichen Lage des Täters ab. Bei Ersttätern kann die Strafe vergleichsweise mild ausfallen (im hiesigen Gerichtsbezirk Köln sind Einstellungen ggf. gegen Geldauflage bis zu Geldstrafen von 20 -30 Tagessätzen üblich), während Wiederholungstäter mit erheblich höheren Geldstrafen rechnen müssen.

2. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe

In schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungstätern kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese kann bis zu einem Jahr betragen, Faktoren wie eine vorsätzliche Tatbegehung oder nicht lange zurückliegende Vorverurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ggf. sogar mit Bewährungsstrafen können zu einer härteren Strafe führen. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

3. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Führerscheinsperre

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in der Regel eine „isolierte“ Sperrfrist verhängt. Das heißt, es wird für eine gewisse Zeit der Wiedererwerb der Fahrerlaubnis verhindert. Nur beim Ersttäter wird im hiesigen Kölner Gerichtsbezirk davon abgesehen. Ansonsten beträgt die „isolierte“ Sperre, mindestens sechs Monate. Diese Frist kann jedoch, je nach Schwere der Tat und insbesondere der Verkehrshistorie, deutlich länger sein. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist erst nach Ablauf dieser Sperrfrist und ggf. nach Erfüllung bestimmter Auflagen durch die Führerscheinstelle („MPU“) möglich.

4. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Punkte in Flensburg

Im Fahreignungsregister in Flensburg werden bei einer Verurteilung 3 Punkte eingetragen.

5. Einziehung des Fahrzeugs auf das sich die Tat bezieht

Wer ein Fahrzeug trotz Entzug der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbots führt, als Halter dies anordnet oder zulässt oder in den letzten drei Jahren bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, dessen Fahrzeug kann sogar eingezogen werden. Dies kann gerade bei hochwertigen Fahrzeugen existenzbedrohend sein.

Unterschied zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ein oft missverstandener Punkt ist der Unterschied zwischen „Fahren ohne Führerschein“ und „Fahren ohne Fahrerlaubnis“:

Fahren ohne Führerschein:

Hierbei handelt es sich um den Fall, dass Sie den physischen Führerschein (das Dokument) nicht bei sich tragen. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Die rechtlichen Konsequenzen sind in diesem Fall gering.

Fahren ohne Fahrerlaubnis:

Diese Situation tritt ein, wenn Sie entweder nie eine Fahrerlaubnis besessen haben, Sie derzeit ein Fahrverbot ableisten müssen oder Sie unter einer gerichtlichen oder behördlichen Sperre stehen. Dies ist eine Straftat, die weitaus schwerwiegendere rechtliche Folgen nach sich zieht (s.o.).

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Ersteinschätzung

Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo bis Do: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag: 9-12:30 Uhr

fachanwalt-verkehrsrecht-erven

Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fahren ohne Führerschein: Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und wann der Führerschein?

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden häufig synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen (s.o.) haben:

Führerscheinentzug:

Der Führerschein, also das Dokument, wird Ihnen entzogen, wenn das Gericht oder die zuständige Behörde entscheiden, dass Sie nicht mehr berechtigt sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Entzug des Führerscheins ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden und dessen Folge.

Fahrerlaubnisentzug:

Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Ihre rechtliche Befugnis, ein Fahrzeug zu führen, aufgehoben wird. Dies erfolgt, wenn die Behörde oder das Gericht zu dem Schluss kommen, dass Sie aufgrund von Verstößen oder mangelnder Fahreignung nicht mehr geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ein schwerwiegendere Eingriff, da er die rechtliche Grundlage für das Führen eines Fahrzeugs betrifft.

Haftet der Halter des Fahrzeugs bei Fahren ohne Führerschein?

Ja, der Halter des Fahrzeugs kann ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis erlaubt, sein Fahrzeug zu nutzen. Der Halter kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Das bedeutet, dass auch der Halter eine Verantwortung trägt, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In der Praxis ist dies besonders relevant, wenn der Fahrer bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten ist und bereits einmal das Fahrzeug des Halters dafür benutzt hat. Der Halter des Fahrzeugs muss dann besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen (zum Beispiel Fahrzeugschlüssel immer bei sich tragen), damit der Schlüssel nicht noch einmal für die gleiche Tat benutzt werden kann.
Aber auch wenn der Fahrer zum ersten Mal ohne Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug des Halters fährt, wird es „eng“ für den Halter, wenn dieser wusste, dass dieser zum Beispiel wegen einer vorhergehenden Alkoholfahrt gar keine Fahrerlaubnis hatte.
Insbesondere Fuhrparkmanager und Firmeninhaber sollten bezüglich der Firmenfahrzeuge regelmäßig die Führerscheine der Fahrer überprüfen, um nicht im Ernstfall strafrechtlich beim Fahren des Fahrers ohne Fahrerlaubnis ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten.

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Vom vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis spricht man, wenn der Fahrer weiß, dass er ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt. Die Strafen für vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sind in der Regel höher als bei Fahrlässigkeit, da die Tat als schwerwiegender angesehen wird. Es drohen höhere Geldstrafen oder im Extremfall Freiheitsstrafen, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Sind andere Kraftfahrzeuge erlaubt, wenn die Fahrerlaubnis weg ist?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen Sie grundsätzlich keine motorisierten Fahrzeuge („Kraftfahrzeuge“) mehr führen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Dies betrifft nicht nur Autos, sondern auch Motorräder, Roller und LKW`s. Fahrzeuge, die keine Fahrerlaubnis erfordern, wie beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes oder E-Scooter, dürfen unter Umständen noch geführt werden. Es ist jedoch wichtig dies im Einzelfall zu prüfen, da auch hier Ausnahmen bestehen können.

Was bedeutet ein zusätzliches Fahrverbot bei Fahrerlaubnisentzug und wie lange dauert es?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die es verbietet Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen, § 44 StGB und kann zusätzlich zum Fahrerlaubnisentzug verhängt werden. Es dauert bis zu 6 Monate und betrifft auch Kraftfahrzeuge, für die keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Während des Fahrverbots dürfen Sie keine Kraftfahrzeug führen. In der Praxis kommt dies insbesondere in süddeutschen Gerichtsbezirken oft bei alkoholisierten E-Scooterfahrten vor. Durch das zusätzliche Fahrverbot soll verhindert werden, dass während der Fahrverbotsdauer ein E-Scooter geführt werden darf. Wäre lediglich eine Sperre verhängt worden (wie im hiesigen Kölner Gerichtsbezirk üblich) könnte ansonsten grundsätzlich ein E-Scooter in der Sperrfrist gefahren werden.

Wie lange dauert eine Führerscheinsperre nach Fahren ohne Führerschein?

Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens sechs Monate. Die genaue Dauer hängt von den Umständen des Falls ab und kann bei schweren Verstößen, wie zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder bei Wiederholungstätern, deutlich länger sein. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Sperrfrist bis zu 6 Jahren (in extremsten Fällen kann die Sperre für immer verhängt werden) betragen, § 69a StGB. Nach Ablauf der Sperrfrist ist es oft notwendig, bestimmte Auflagen zu erfüllen, wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Ersttäter ohne Fahrerlaubnis

Beim Ersttäter ist in geeigneten Fällen eine Einstellung (gegen Geldauflage) möglich. Ansonsten ist im hiesigen Kölner Gerichtsbezirk mit einer Geldstrafe von 20-30 Tagessätzen zu rechnen.

Beispiel 2: Wiederholungstäter unter Alkohol

Beim Wiederholungstäter beträgt das Mindestmaß der Sperre ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten 3 Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre verhängt worden ist, § 69a Abs. 3 StGB.

Beispiel 3: Halterhaftung

Dem Halter kann bei einer erstmaligen Fahrt des Fahrers ohne Fahrerlaubnis häufig kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nachgewiesen werden, wenn entsprechend anwaltlich vorgetragen wird, dass der Halter ahnungslos in Bezug auf den Fahrerlaubnisentzug des Fahrers war. Sollte der Fahrer allerdings bereits schon einmal mit dem Fahrzeug des Halters ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein, wird der Verteidiger diese Argumentation nicht mehr bringen können und andere Erklärungen suchen müssen.

Fazit: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Warum ein Anwalt in dieser Situation wichtig ist?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die sowohl beruflich als auch privat gravierende Auswirkungen haben können. In einer solchen Situation ist es entscheidend, sofort einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann:

  • Rechtliche Beratung: Ihnen die rechtlichen Konsequenzen und Ihre Handlungsoptionen aufzeigen.
  • Verteidigungsstrategie: Eine individuelle Strategie entwickeln, um das Strafmaß zu minimieren oder sogar eine Einstellung zu erreichen.
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft: Versuchen, durch Verhandlungen eine mildere Strafe zu erreichen.
  • Vertretung vor Gericht: Ihre Interessen effektiv vor Gericht vertreten.
  • Schadensbegrenzung: Maßnahmen ergreifen, um weitere Auswirkungen neben der Strafe so gering wie möglich zu halten und eine „isolierte“ Sperre zu verhindern oder kurz zu halten.

Wenn Sie von der Polizei ohne Fahrerlaubnis angehalten werden, ist es wichtig sich vor Ort nicht zur Sache zu äußern. Auch wenn Sie sich trotzdem geäußert haben, überlassen Sie die Kommunikation mit den Behörden einem versierten Anwalt. Dieser wird für Sie eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder anderen verkehrsrechtlichen Rat benötigen, können Sie uns unter 0221 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


Bildquellennachweise:
iStock ID: 2148223183, 1809182941

fachanwalt-verkehrsrecht-erven
Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
Artikel teilen: