Vorwurf Körperverletzung nach Verkehrsunfall - Tipps vom Anwalt
Wer an einem Verkehrsunfall mit Verletzten beteiligt ist, sieht sich schnell mit dem Vorwurf der "fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall" konfrontiert. Dies ist sowohl bei schweren Unfällen mit erheblichen Folgen, als auch beim bloßen Auffahrunfall mit dem berühmten Schleudertrauma des Unfallgegners der Fall.
Wir erklären den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und geben Verhaltenstipps für eine erfolgreiche Verteidigung.
Vorwurf fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Welche Strafe droht?
Die fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall ist in § 229 StGB unter Strafe gestellt. Nach dem Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Fahrlässigkeitsvorwurf setzt lediglich die Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt voraus (sog. Sorgfaltspflichtverstoß): z.B. falscher Spurwechsel, zu geringer Abstand usw. Es ist also nicht erforderlich, dass die Körperverletzung gewollt war (dann vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB). Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe ist auch die Verhängung eines Fahrverbotes von bis zu 3 Monaten nach § 44 StGB zu befürchten. Seit dem 01.05.2014 werden wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall keine Punkte mehr im Fahreignungsregister ("Flensburger Punkte") eingetragen. Von der strafrechtlichen Sanktionierung zu unterscheiden sind zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten auf Schmerzensgeld oder Ersatz des Sachschadens etc. Beim klassischen Autounfall mit Verletzten und Sachschaden sind bei einem Verschulden des Verursachers derartige Ansprüche grundsätzlich durch die eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auszugleichen.
Wird die fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall nur auf Antrag des Verletzten verfolgt?
Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt, § 230 StGB: Die Polizei leitet deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall nicht nur nach einem Strafantrag des verletzten Unfallbeteiligten ein. Auch ohne den Strafantrag des Geschädigten wird ein Ermittlungsverfahren bei Bejahung des sog. öffentlichen Interesses in Gang gebracht. Die Zusendung des "Äußerungsbogen Beschuldigter" bedeutet also nicht zwangsläufig, dass zuvor ein Strafantrag durch den Verletzten gestellt wurde. Aber auch bei einem Strafantrag durch den Verletzten ist nicht zwangsläufig eine höhere Strafe zu befürchten.
Wie verhält man sich richtig?
Äußern Sie sich am Unfallort gegenüber der Polizei nicht zur Sache. Geben Sie lediglich Ihre persönlichen Daten an und zeigen Sie die Fahrzeugpapiere vor. Ansonsten machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch wenn Sie den Äußerungsbogen Beschuldigter von der Ermittlungsbehörde erhalten, machen Sie keine Angaben zur Sache. Aus einem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Hingegen werden alle Ihre Äußerungen zum Inhalt des Ermittlungsverfahrens gemacht und können gegen Sie verwandt werden. Lassen Sie sich vor jeglicher Äußerung beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall sachkundig durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten.
Wie sieht eine erfolgreiche Verteidigung aus?
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt in jedem Fall die Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte voraus, um die Beweislage seriös beurteilen zu können. Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und den Akteninhalt mit dem Beschuldigten besprechen. Sodann wird das Ziel sein, das Ermittlungsverfahren notfalls gegen Zahlung einer Geldauflage ohne Gerichtsverhandlung zur Einstellung zu bringen. Gelingt dies nicht, ist eine solche Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage auch noch bei einer Verteidigung vor Gericht möglich. Das Ziel kann bei schwerwiegenderen Fällen auch sein, das Strafmaß in Grenzen zu halten und ein Fahrverbot oder eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden. Für das Strafmaß spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Art und Ausmaß des Sorgfaltspflichtverstoßes
- entstandene Verletzungsfolgen
- eigene Verletzung
- Mitverschulden des Geschädigten
- Nachtatverhalten (Entschuldigung, Schmerzensgeldzahlung etc.)
- einschlägige Vorstrafen
- Eintragungen im Fahrerlaubnisregister ("Punkte in Flensburg")
- andere Faktoren
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Werden die Kosten der Verteidigung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen?
Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, ist auf der sicheren Seite. Diese übernimmt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall die vollständigen Kosten der Verteidigung vor der Ermittlungsbehörde und vor Gericht.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, mailen Sie uns gerne an erven@kanzlei-erven.de
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
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