Neues Fahreignungsregister - Tipps vom Anwalt
Zum 01.05.2015 war es soweit, denn Entscheidendes hat sich für Autofahrer geändert: Das Flensburger Zentralregister wurde nicht nur in ein sog. neues Fahreignungsregister umbenannt, sondern es wurde damit auch ein völlig neues Punktesystem installiert.
Neues Fahreignungsregister
Kurz und kompakt: Was ändert sich?
- nach 8 statt bisher 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen
- bei 1-3 Punkten erfolgt eine folgenlose Vormerkung „sanktionsloser Warnschuss“, bei 4-5 Punkten erfolgt eine „schriftliche Ermahnung“ und bei 6-7 Punkten eine „schriftliche Verwahnung“
- die bisherigen Pflichtseminare sind abgeschafft worden
- der maximale Rabatt für das freiwillige neue „Fahreignungsseminar“ ist nur noch 1 Punkt
- das neue „Fahreignungsseminar“ besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil (durch Fahrlehrer) und einem verkehrspsychologischen Teil (durch Psychologen); die Kosten für das neue Seminar sind gestiegen
- es werden künftig nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße eingetragen
- die Eintragungsgrenze liegt zukünftig statt bei 40 € nunmehr bei 60 €
- neue Verstöße führen nicht mehr zur Verlängerung der Eintragung der alten Verstöße
- Punkte nach dem bisherigen System werden nach einem festgelegten Schema in das neue Register umgerechnet
Neues Fahreignungsregister: die Neuregelung ist also eine gravierende Verschärfung des bisherigen Systems und wird vermutlich die Anzahl der Fahrerlaubnisverluste ansteigen lassen.
Ihren aktuellen Punktestand können Sie durch eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt erfahren.
Eine umfassende und ausführliche Beschreibung des Punktesystems finden Sie auch in unserem Blog: Punkte in Flensburg -Tipps vom Anwalt.
Bei einer persönlichen anwaltlichen Beratung vor Ort kann Ihnen zudem im Detail erklärt werden, wieviele Punkte denn nun im konkreten Fall eingetragen werden, was mit den Altpunkten passiert und wie diese in das neue System umgerechnet werden.
Hier offenbaren sich oft böse Überraschungen, die durch entsprechendes fachmännisches Handeln, meist noch positiv beeinflusst werden können.
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln Braunsfeld
Bildquelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)