Schmerzensgeld nach einem Unfall - Tipps vom Anwalt
Ein typischer Fall für ein Schmerzensgeld nach einem Unfall: Sie stehen mit Ihrem Fahrzeug an der roten Ampel. Plötzlich fährt ein anderes Auto von hinten auf. Durch den heftigen Aufprall wird nicht nur Ihr Fahrzeug beschädigt, sondern Sie haben auch andauernde erhebliche Schmerzen.
Nicht nur für den erlittenen Sachschaden, sondern auch für den körperlichen Schaden (Personenschaden) steht Ihnen Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld nach einem Unfall zu.
Funktion des Schmerzensgeldes nach einem Unfall
Mit dem Schmerzensgeld wird der nicht vermögensrechtliche (immaterielle Schaden) des Geschädigten ausgeglichen. Das Schmerzensgeld erfüllt damit zum einen eine Ausgleichsfunktion und zum anderen eine Genugtuungsfunktion.
Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld nach einem Unfall
Der Geschädigte muss zum einen beweisen, dass der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden ist. Er muss aber für ein Schmerzensgeld nach einem Unfall ebenfalls beweisen, dass die erlittenen Verletzungen "unfallbedingt" sind. Dies ist der Fall, wenn die Verletzungen nachweislich durch den Unfall verursacht worden sind. Die Verletzungen müssen zudem eine gewisse Intensität und Dauer haben.
Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall
Dem Geschädigten steht nach einem Unfall eine angemessene Entschädigung in Form von Geld zu. Allerdings legt das Gesetz nicht fest, was unter einer angemessenen Entschädigung zu verstehen ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich anhand der bisher erfolgten Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen. Hierzu gibt es Schmerzensgeldtabellen und Urteilsammlungen aus denen ersichtlich ist, welches Schmerzensgeld bei bestimmten körperlichen Schäden zugesprochen worden ist.
Kriterien für die Bemessung des Schmerzensgeldes
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall bemisst sich nach bestimmten Faktoren und ist jeweils eine Frage des Einzelfalls:
- Intensität der erlittenen Verletzungen
- Dauer der Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit
- Alter des Verletzten
- Folge- und Dauerschäden
- möglicher Grad der Behinderung
- psychische Folgen
- soziale Folgen
- Vorerkrankungen
- eventuelles Mitverschulden mindert den Anspruch
Anspruchsgegner
Bei einem durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Autounfall wird das Schmerzensgeld von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Ist kein Fahrzeug unfallverursachend beteiligt, sondern zum Beispiel ein Fahrrad, zahlt der Schädiger selbst oder dessen private Haftpflichtversicherung.
Mitverschulden
Ein Mitverschulden, etwa weil der Gurt nicht angelegt war oder der Unfall selbst mitverschuldet wurde (z.B. durch plötzliches grundloses Abbremsen) mindert den Schmerzensgeldanspruch nach einem Unfall. Auch Vorerkrankungen, die die durch den Unfall erlittenen körperlichen Schäden beeinflusst haben, können Abzüge geben.
Weitere Ansprüche für den erlittenen Personenschaden
Neben dem Schmerzensgeld nach einem Unfall können weitere Ansprüche hinzukommen: die Kosten der Heilbehandlung, der Haushaltsführungsschaden, die Pflege- und Betreuungskosten, der Verdienstausfall, die Erwerbsminderung etc.
Beachten Sie aber auch, ob Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben bei der ebenfalls noch Ansprüche geltend gemacht werden können. Handelt es sich um einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg zu oder von der Arbeit, tritt die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers ebenfalls für Ansprüche ein.
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Suchen Sie bei Verletzungen oder Schmerzen nach einem Unfall sofort einen Unfall einen Arzt auf und lassen sich die Verletzungen attestieren! (Attestkosten sind soweit der Unfall durch den Gegner verursacht wurde von dessen KFZ-Haftpflichtversicherung zu übernehmen). Dies ist für die spätere Beweisführung außerordentlich wichtig!
Begeben Sie sich nicht ohne rechtliche Beratung in die Hände der gegnerischen Versicherung! Diese hat lediglich ein Interesse an der Zahlung keines oder eines möglichst geringen Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall. Insbesondere bei unbedacht unterschriebenen Abfindungsvergleichen können Folgeschäden in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.
Ein beauftragter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gewährleistet, ist bei einem Autounfall ebenfalls von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners -soweit der Unfall durch diesen verursacht wurde- zu zahlen.
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln Braunsfeld
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